Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister stellt Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseinbruchdiebstahls im Bundesrat vor

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Bausback: „Gesetzesantrag ist wichtiger Baustein im Kampf gegen Wohnungseinbruchkriminalität! / Für die Opfer ist Wohnungseinbruch nie ein ‚minder schwerer Fall‘! / Ermittler sollen künftig mehr Handlungsmöglichkeiten zur Aufklärung erhalten!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf zur Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls vor. Wohnungseinbruchdiebstahl soll künftig nicht mehr als minder schwerer Fall geahndet werden können. Darüber hinaus soll Wohnungseinbruchdiebstahl – unabhängig davon, ob er bandenmäßig begangen worden ist oder nicht – Anlass für eine Telekommunikationsüberwachung sein können.

Justizminister Bausback: „Gerade beim Wohnungseinbruchdiebstahl beobachten wir seit Jahren eine bedenkliche Entwicklung: Steigende Kriminalität, höhere Schäden und verängstigte Opfer. Diese Entwicklung ist am allgemeinen Sicherheitsempfinden der Bevölkerung nicht spurlos vorübergegangen. Das Bild von der Wohnung als Schutzburg hat Risse bekommen. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Anstrengungen intensivieren und dabei auch gesetzgeberische Verbesserungen im Strafrecht angehen.“

Mit seinem Gesetzentwurf will Bausback erreichen, dass die bislang im Strafgesetzbuch vorgesehene Möglichkeit, Wohnungseinbruchdiebstahl als minder schweren Fall zu behandeln, gestrichen wird.

„Wir müssen hier eine Wertungsunwucht beseitigen und für die Bürger ein klares Signal setzen, dass wir die Bekämpfung dieser Kriminalität nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn: Für die Opfer ist ein Wohnungseinbruch nie ein ‚minder schwerer Fall‘!“

Bausback strebt mit seinem Gesetzentwurf außerdem Verbesserungen bei der Aufklärung dieser Delikte an:

„Telefonüberwachung ist in Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls bislang nur dann zulässig, wenn Banden am Werke waren. Dieses Ergebnis steht aber oft erst am Ende der Ermittlungen fest. Zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Telefonüberwachung bei den Ermittlungen helfen würde, ist sie häufig nicht zulässig. Das soll und muss geändert werden!“

Bausback abschließend: „Der Gesetzesantrag ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die grassierende Wohnungseinbruchkriminalität. Er setzt ein Zeichen für unsere Entschlossenheit und unseren Willen, die notwendigen strafrechtlichen und strafprozessualen Verbesserungen auf den Weg zu bringen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 06.03.2015

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