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Rezension: Heckmann/Seidl/Pfeifer/Koch, c.t. [compliant teamwork] – Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften. Internetrecht und Digitale Gesellschaft (IDG, Band 2), Duncker & Humblot 2015

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ACKvon Dr. Arnd-Christian Kulow

Erst der Untertitel verrät dem stutzenden Leser wirklich, worum es geht, nämlich um: „Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften“. Genauer: Das Buch beinhaltet die Projektstudie zu einem fast gleichnamigen E-Learning Projekt (c.t. – Compliant Teamwork), das vom Juli 2013 bis Oktober 2013 am Lehrstuhl Heckmann an der Universität Passau durchgeführt wurde. Ziel des Projektes war es, „kollaborative Elemente“ auf „innovative Weise“ in herkömmliches E-Learning einzubauen. Hierdurch soll dann das Wissen der beteiligten Studierenden „gebündelt und potenziert werden, so dass die Qualität der Lösung durch die entstandenen Synergieeffekte auf eine neue Qualitätsstufe gebracht wird. Was sich auf den ersten Blick als nicht gänzlich neue Errungenschaft darstellen mag, ist für die Rechtswissenschaften eine wahre Revolution“(S.16).

Eine „wahre Revolution“ für die Rechtswissenschaften? Das macht neugierig.

Der Band gliedert sich in 6 Kapitel, die neben einer Einführung (Kap. 1) und einer Projektvorstellung (Kap. 2) rechtliche und technische Aspekte des Projekts schildern. So beschäftigt sich Kapitel 3 mit dem Datenschutz, Kapitel 4 mit der IT-Sicherheit und Kapitel 5 mit der sehr weit gefassten Überschrift „Urheberrechtliche Grundsätze im Wissenschaftsbetrieb“.

Kapitel 2, also die Projektdarstellung selbst, folgt der zeitlichen Staffelung der Realisierungsschritte. Neben einer kurzen, eher feuilletonistisch anmutenden Hymne auf das Thema „Teamwork in der Lehre“ folgt eine zusammenfassende Darstellung des Begriffs „E-Learning“ mit Begriffsklärung, Geschichte, Formen und Beteiligten. Als Synthese von Teamwork und E-Learning wird dann das Projekt „c.t.“ selbst eingeführt. Die Entwicklung des „Vorprojekts“ wird detailliert geschildert (die Benamung „Vorprojekt“ daher rührt, dass das Gesamtprojekt aus der Durchführung einer Klausurlösung auf der Plattform nebst auswertender Studie – die hier als zu besprechende Publikation vorliegt – besteht).

Hierbei wird deutlich, welche Einzelfragen – teilweise ganz technischer Natur – sich bei der Planung von kollaborativer Lernsoftware stellen: Sollen die Nutzer anonym oder mit Klarnamen arbeiten? Soll eine kommunikative Metaebene vorhanden sein? Wie steht es mit der Versionierung? In einem nächsten Schritt wurden die bereits verfügbaren Mehrautorensysteme unter den o.a. Gesichtspunkten überprüft.

Nach der Entscheidung für eine bestimmte passende Kombination von Software wird dann die inhaltliche Ausgestaltung beschrieben. Es galt, eine Klausur nebst Lösung zu entwickeln, die Art und Weise der Teilnahme durch die Studierenden zu regeln, bis hin zur Aufstellung formaler Vorgaben wie etwa der Formulierung einer Einverständniserklärung für die Beteiligten, damit die Ergebnisse auch veröffentlicht werden können.

Der Beschreibung von Ablauf und Auswertung des Vorprojekts schließt sich ein Ausblick in die Zukunft des E-Learnings in den Rechtswissenschaften an. Hier werden auch „zukünftige“ Ansätze wie Social Media und Apps in den Blick genommen und die Einbindung von E-Learning an der Universität Passau kurz reflektiert.

Unter Datenschutzgesichtspunkten (Kap. 3) wird hier das Telemediengesetz für anwendbar gehalten und daraus und aus allgemeinem Datenschutzrecht diverse Einwilligungspflichten abgeleitet.

Das 4. Kapitel thematisiert die IT-Sicherheit. Dabei werden die sicherheitstechnischen Implikationen der verwendeten Software auf den verschiedenen Systemebenen besprochen. Für den Fall der Vergrößerung der Projektinfrastruktur wird hier abschließend die Erstellung eines Sicherheitskonzepts empfohlen.

Mit dem Thema Urheberrecht beschäftigt sich das vorletzte Kapitel. Hier wird erörtert, ob eine im Team erstellte Klausurlösung ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk sein kann, was – wahrscheinlich aus Sicherheitsgründen – ohne weiteres bejaht wird. Dabei werden die Beteiligten als Miturheber angesehen. Folgerichtig werden die in Frage kommenden Verwertungshandlungen und die bestehenden Schranken untersucht.

Kapitel 6 bietet neben einer Zusammenfassung einen Anhang mit umfangreichem Material nebst Chatprotokollen.

Wer sich mit der Entwicklung neuartiger Lern- und Arbeitsplattformen beschäftigt, sollte unbedingt einen Blick in das vorliegende Buch werfen. Mit Datenschutz, IT-Sicherheit und Urheberrecht sind einschlägige technische und rechtliche Aspekte solcher Projekte abgehandelt worden. Leider manchmal sprachlich und inhaltlich etwas umständlich deduzierend. Insgesamt kann die Studie aber trotzdem sehr gut als Blaupause für gleiche oder ähnliche Projekte dienen. Viele teils farbige Screenshots und der Abdruck der Originalmaterialien zeigen, wie so etwas ganz konkret aussehen kann.

Ist dies nun der der Bauplan für eine „wahre Revolution“ für die Rechtswissenschaften? Der Rezensent hegt vorsichtige Zweifel. Gleichwohl: Der Ehrgeiz und die Akribie, wie auch die Liebe zum Detail, die diese Studie widerspiegelt, ist sympathisch. In einem von eher konservativen Lernmedien geprägten Fach wie den Rechtswissenschaften ist es daher besonders zu würdigen, wenn echte (E-Learning-)Alternativen ersonnen und ans Laufen gebracht werden.

Heckmann, Dirk/Seidl, Alexander/Pfeifer, Monika/Koch,Tobias: c.t. <compliant teamwork> – Teamorientiertes Lernen in den Rechtswissenschaften. Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Band 2, Duncker & Humblot 2015, 232 S. Broschur, ISBN 978-3-428-14522-5, EUR 79,90

Anmerkung der Redaktion

Dr. Arnd-Christian Kulow ist Rechtsanwalt und Mediator sowie Lehrbeauftragter an den Universitäten Tübingen (Career Service) und Bayreuth (Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften).

Net-Dokument BayRVR2015031001