Gesetzgebung

Staatskanzlei: Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen / Umweltministerin Scharf: „Keine grüne Gentechnik in Bayern / Anbauverbot muss zügig kommen“

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Umweltministerin Ulrike Scharf informierte das Kabinett über die in der EU erzielte Einigung zu möglichen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen (Opt-out). Diese müsse nun möglichst rasch in Deutschland umgesetzt werden. Scharf betonte:

„Wir wollen keine grüne Gentechnik in Bayern. Grüne Gentechnik in der Landwirtschaft ist mit den empfindlichen Naturräumen und kleinteiligen Agrarstrukturen im Freistaat nicht vereinbar. Deshalb setzt sich Bayern seit Jahren gegen den Anbau von Gentechnik-Pflanzen ein.“

Scharf weiter: „Wir sind auf der Zielgeraden, jetzt ist die Bundesregierung am Zug! Wichtig ist eine schnelle einheitliche gesetzliche Regelung für ganz Deutschland.“

Der Bundesrat hat den Weg für ein Anbauverbot bereits vorgezeichnet. Nach einem von Bayern initiierten Bundesratsbeschluss vom April 2014 sollen Anbauverbote vorrangig national einheitlich ausgesprochen werden. Die Ministerin unterstrich, dass Bayern eindeutig eine einheitliche nationale Lösung bevorzuge. Für den Fall, dass der Bund damit aber nicht zu Rande käme, würde Bayern notfalls aber auch von einer Verbotsmöglichkeit für den Freistaat Gebrauch machen.

Seit Herbst 2009 werden in Bayern keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut und auch nicht mehr zu Forschungszwecken freigesetzt.

„Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung will keine Gentechnik-Pflanzen auf unseren Feldern. Dieser gesellschaftliche Konsens hat dazu beigetragen, dass Bayern in den letzten Jahren gentechnikanbaufrei geblieben ist“, so Scharf.

Mit der Initiative „Gentechnikanbaufreie Kommune Bayern“ setzen Staatsregierung und Kommunen seit dem Jahr 2011 gemeinsam ein Zeichen gegen den Anbau. Über 220 bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen wurde seitdem das Logo „Gentechnikanbaufreie Kommune“ verliehen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 10.03.2015

Redaktionelle Anmerkung

Der in der Pressemitteilung angesprochene Beschluss des Bundesrates datiert vom 11.04.2014 und findet sich hier (PDF, 90 KB) – Diesem lagen ursprünglich drei unterschiedliche Entschließungsanträge der Länder Bayern (58/14), Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (105/14) sowie Mecklenburg-Vorpommern (104/14) zugrunde; die Ausschussempfehlung lautete auf Annahme einer gemeinsamen Fassung unter geändertem Titel.

Das Europäische Parlament hat dem Richtlinienentwurf auf seiner Plenarsitzung v. 13.01.2015 zugestimmt. Zum Verfahrensstand auf EU-Ebene nebst verlinkten Dokumenten: vgl. hier.