Gesetzgebung

Landtag: Rechtsausschuss – Abgeordnete debattieren mit Justizminister über Selbstverständnis der Justiz

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Nach seinem Amtsantritt im Herbst 2013 habe er sofort beschlossen etwas zu unternehmen, erklärte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Die bayerische Justiz sei in der vergangenen Legislaturperiode „anhand einiger Einzelfälle“ derart in den Fokus öffentlicher Kritik gerückt, dass er Anlass „für eine selbstkritische Betrachtung der Justiz“ gesehen habe. Die Ergebnisse einer Online-Befragung aus dem Sommer 2014 stellte Bausback nun vor. Dabei kam heraus: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger im Freistaat klagen vor allem über hohe Arbeitsbelastung und eine ungenügende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten und Behörden.

44 Prozent der Befragten hatten sich beteiligt an der anonymisierten Umfrage.

„Wir wollten die ehrliche und ungeschminkte Meinung“, so Bausback.

Und die, so scheint es zumindest, hat er bekommen. Die Befragten stimmten großteils der These zu, Berufsanfänger würden nicht ausreichend eingearbeitet und auf ihre Erstverwendung vorbereitet. Manche beklagten, die im Grundgesetz verankerte richterliche Unabhängigkeit würde mancher Richter „fälschlicherweise als persönliches Privileg“ verstehen, indem er sich „der Nutzung moderner Techniken“ oder Fortbildungsmaßnahmen verweigere. Der Informationsaustausch liegt offenbar im Argen, gerade was die Kommunikation mit den zuständigen Pressestellen der Gerichte und Behörden betrifft. Zum einen fühlen sich viele Pressesprecher nicht ausreichend auf ihre Aufgabe vorbereitet, zum anderen genieße die Öffentlichkeitsarbeit nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich zukommen sollte.

Die Befragung zeige, so Bausback, „dass die Justiz Interesse hat, sich verständlicher gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen. Das Vorurteil, die Juristen lebten im Elfenbeinturm, stimmt nicht.“

Richtig sei zudem, dass allenthalben über die steigende Arbeitsbelastung geklagt werde, referierte Bausback:

„Allerdings ist das eine subjektive Empfindung, der wir noch nachgehen müssen. Denn die Zahl der zu bearbeitenden Fälle ist an den Gerichten in den vergangenen Jahren nachweislich gesunken.“

Dennoch habe die Staatsregierung im Doppelhaushalt 2013/14 bereits 226 neue Stellen in der bayerischen Justiz geschaffen; 2015/16 kämen weitere 350 hinzu. Auch die Ausbildung der Pressesprecher habe das Justizministerium mittlerweile professionaliert – ein Umstand, der zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht bekannt war.

Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) bemängelte, die Anonymität der Umfrage lasse viel Spielraum für Spekulation.

„Es wäre schon interessant zu wissen, ob die Angaben jeweils von einem Rechtspfleger in Oberviechtach oder von einem Senatsvorsitzenden am Oberlandesgericht München stammen.“

Sehr viele Ergebnisse würden die Strafjustiz beleuchten, „obwohl die doch eigentlich nur einen kleinen Teil der Arbeit an den Gerichten ausmacht“. Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) fand die von Bausback vorgetragenen Aussagen „teilweise erschütternd“. Bei Arbeitsbelastung und Öffentlichkeitsarbeit bestehe „weiter Handlungsbedarf“. Schulze forderte Bausback auf, den Ausschuss über seine weiteren Maßnahmen zu informieren und regte an, eine solche Umfrage demnächst zu wiederholen, „damit wir sehen, ob hier etwas vorangegangen ist“.

Dr. Franz Rieger (CSU) riet dazu, keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen, etwa bei der Pressearbeit:

„Elementare Aufgabe von Richtern ist nicht die Öffentlichkeitsarbeit, sondern der Schutz des Rechtsstaats.“

Dem widersprach Florian Streibl (FREIE WÄHLER):

„Wir Juristen müssen uns so ausdrücken, dass die juristischen Laien in der Öffentlichkeit uns verstehen. Wer Gerichtsentscheidungen versteht, kann sie auch besser akzeptieren.“

Horst Arnold (SPD) wehrte sich gegen die Idee, Richter könnten künftig zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet werden.

„Das würde auf rechtswidrige Weise die richterliche Unabhängigkeit beschränken.“

Bausback versprach, den Ausschuss regelmäßig über die weiteren Schritte zu informieren. Zunächst stehe ein Workshop an, aus dem sich Arbeitsgruppen formen würden, um die zahlreichen Anregungen aus der Befragung auf Praxistauglichkeit zu testen. Es sei bislang bewährte Tradition, dass Richter sich in ihrem schriftlichen Urteil erklären und darüber hinaus auf öffentliche Äußerungen verzichten. Diese Zurückhaltung übe die deutsche Justiz auch, indem sie, anders als zum Beispiel in den USA, Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal untersage.

„Wir werden uns Gedanken machen, wie wir dennoch transparenter werden können. Das ist nun ein offener Prozess, in dem ich keine Vorfestlegungen treffen will“, so Bausbacks Fazit.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 12.03.2015 (von Jan Dermietzel)