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StMI: Herrmann gegen Missbrauch des deutschen Asylrechts

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ruft abgelehnte Asylbewerber zur schnellen freiwilligen Ausreise auf: Weitere Abschiebungen sonst unvermeidlich – Konzentration der Hilfe auf wirklich Verfolgte

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat alle abgelehnten und vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber aufgefordert, die Ausreiseverfügungen ernst zu nehmen und rasch freiwillig auszureisen. Wer den Aufforderungen nicht alsbald nachkomme, müsse jederzeit damit rechnen, dass zum Vollzug der Abschiebung die Polizei vor der Türe stehe. Damit lässt Herrmann keine Zweifel am konsequenten Vergehen der Bayerischen Staatsregierung gegen den zunehmenden Missbrauch des deutschen Asylrechts.

„Wir schicken alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnten Asylbewerber umgehend nach Hause“, betonte Herrmann. „Wer es auf die Abschiebung ankommen lässt, darf in der Regel mindestens drei Jahre nicht wieder nach Deutschland einreisen.“

Für Herrmann ist es ein Unding, dass das deutsche Asylsystem von offenkundig unberechtigten Asylbewerbern nahezu verstopft werde.

„Wir müssen unsere Hilfe auf wirklich Verfolgte konzentrieren, beispielsweise auf Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.“

Besonders im Blick hat der Innenminister abgelehnte Asylbewerber aus dem Kosovo.

„Gerade die Asylantragszahlen von Asylbewerbern aus dem Kosovo sind in den letzten Monaten frappierend angestiegen“, erläuterte Herrmann.

Betrug die Zahl der Asylerstanträge im Dezember 2013 bundesweit noch 304, waren es ein Jahr später bereits 1.461, eine Steigerung um 480 Prozent. Allein im Januar und Februar 2015 reisten über 26.000 Kosovaren nach Deutschland, davon knapp über 5.600 nach Bayern.

„Die Anerkennungsquote für diese Asylanträge ist aber nahezu Null“, so Herrmann. „Wir müssen diesen Menschen daher deutlich machen, dass sie in Deutschland kein Asylrecht erhalten und ihr Asylantrag bei uns aussichtslos ist. Das Geld, das sie kriminellen Banden für illegale Schleusungen geben, ist verlorenes Geld.“

Erstmals seit Beginn des massiven Zustroms im Oktober 2014 startete am 17. Februar 2015 am Flughafen München eine Chartermaschine mit 30 abgelehnten kosovarischen Asylbewerbern an Bord in Richtung Pristina. Die Bayerische Polizei brachte die Asylbewerber bayernweit aus ihren Unterkünften zum Flughafen. Dort wurden die Kosovaren von der Bundespolizei in Empfang genommen und an Bord der wartenden Maschine verbracht. Kritik an der Aktion lässt Herrmann nicht gelten:

„Die Menschen wussten, dass sie sich unberechtigt in Deutschland aufhalten und daher ausreisen mussten.“

Beispielsweise werde doch auch nicht in Frage gestellt, dass jeder, der seine Rechnungen nicht bezahlt, mit dem Gerichtsvollzieher rechnen müsse.

Vor der Abschiebeaktion verständigte sich Herrmann in einer Telefonschaltkonferenz am 13. Februar 2015 mit seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern darauf, dass die Asylverfahren für Asylbewerber aus dem Kosovo durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorrangig und binnen vierzehn Tagen abgearbeitet werden. Abgelehnte Asylbewerber haben danach eine Woche Gelegenheit, einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbaren Ablehnungsbescheide einzulegen. Darüber entscheiden die Verwaltungsgerichte in der Regel binnen einer weiteren Woche. Da Asylanträge aus dem Kosovo nach aktuellen Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Januar 2015 nur eine Anerkennungsquote von unter einem Prozent haben, können fast alle Asylbewerber aus dem Kosovo binnen kurzer Zeit dorthin zurückgebracht werden.

StMI, Pressemitteilung v. 13.03.2015