Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett befasst sich mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bildungsminister Spaenle: „Kabinett sieht keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf für Bayern / Bundesverfassungsgerichtsentscheidung wird sachgerecht im Verwaltungsvollzug beachtet / Kindeswohl und Schulfrieden im Mittelpunkt“

Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle informierte heute das Kabinett über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausschließlich mit NRW-Landesrecht auseinandergesetzt. In Bayern gilt eine andere Regelung.

Spaenle: „Für unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sie bestätigt und in der Praxis haben wir keine Probleme. Im Verwaltungsvollzug unserer bewährten bayerischen Regelung wird der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Wir werden uns dabei von der besonderen Schutzbedürftigkeit des Kindes und dem Schulfrieden leiten lassen.“

Zur Situation im Freistaat betonte Minister Spaenle:

„Wir bekennen uns ganz klar zur Religionsfreiheit, die in unserer Bayerischen Verfassung verankert ist.“

Spaenle machte weiter deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung unverrückbar zur christlich-abendländischen Werteordnung und Tradition steht.

Spaenle: „Bayern ist christlich-abendländisch geprägt. Unsere bayerische Regelung stellt im Spannungsfeld zwischen individueller Religionsfreiheit und Sicherung des Schulfriedens auf der anderen Seite einen guten und praktikablen Ausgleich dar.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 17.03.2015

Redaktioneller Hinweis

Bei der in der Pressemitteilung angesprochenen bayerischen Regelung handelt es sich um Art. 59 Abs. 2 BayEUG. Bei der diesbezüglichen Entscheidung des BayVerfGH handelt es sich um die E. v. 15.01.2007, Vf. 11-VII-05.

Alle mit dem aktuellen „Kopftuchurteil“ in Verbindung stehenden Mitteilungen finden sich hier.