Gesetzgebung

StMI: Reform des Wohngeldrechts

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Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts: Leistungsverbesserungen sind überfällig

Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßt den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Reform des Wohngeldrechts.

„Damit wird endlich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das den Bürgerinnen und Bürgern die überfälligen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld bringen soll“, betont Herrmann.

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt vom Gesamteinkommen eines Haushalts, von der Haushaltsgröße und der zu berücksichtigenden Miete ab. Die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird, sollen durch die Wohngeldnovelle regional gestaffelt angehoben werden. Damit wird eine regional unterschiedlich Mietenentwicklung berücksichtigt. Die Wohngeldnovelle soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der Minister fordert schon seit Jahren eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes durch eine Anpassung der Leistungshöhe und der Miethöchstbeträge an die Einkommens- und Bestandsmietenentwicklung. Bayern hatte dazu im März 2013 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

„Fakt ist“, so Herrmann weiter, „dass die Mieten einschließlich der Energiekosten seit der letzten Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2009 erheblich gestiegen sind. Die Einführung einer Mietpreisbremse hilft nicht allen Bürgern, die ihre Mietkosten kaum noch aufbringen können, denn sie wird nur in den durch eine Verordnung festgelegten Gebieten gelten. Wohngeld wird dagegen bayernweit als Zuschuss zur Miete gezahlt.“

StMI, Pressemitteilung v. 18.03.2015