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StMUV: Patientensicherheit im Praxisalltag stärken

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Gewerbeaufsicht überprüft Hygienestandards in Zahnarztpraxen

Zahnarztpraxen müssen höchste hygienische Anforderungen erfüllen. Das fordert die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die Patienten erwarten zu Recht nicht nur eine fachlich einwandfreie Behandlung durch ihren Zahnarzt. Sie wollen auch sicher sein, dass Hygienestandards eingehalten werden und die Gefahr möglicher Infektionen nahezu ausgeschlossen ist. Unser Ziel ist, die Patienten bestmöglich zu schützen.“

Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft deshalb in den kommenden Monaten im Rahmen einer groß angelegten Schwerpunktaktion die Hygienestandards in bayerischen Zahnarztpraxen. Die Beamten der Gewerbeaufsicht beraten die Praxen, wenn es zum Beispiel um die ausreichende Reinigung und Desinfektion sowie das geeignete Sterilisationsverfahren geht.

Scharf: „Die Gefahr möglicher Infektionen soll minimiert werden. Die Maßnahme schafft damit bei den Patienten. So wird auch die Bereitschaft erhöht, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.“

Die Bayerische Gewerbeaufsicht überprüft seit 2006 regelmäßig medizinische Einrichtungen im Hinblick auf die Hygienestandards. Die sachgerechte Aufbereitung der teilweise sehr komplexen Instrumente ist aufwändig und erfordert eine hohe Sachkenntnis.

Medizinprodukte dürfen nur von einschlägig ausgebildeten Personen angewendet werden, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Die gesetzlichen Anforderungen an eine hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten sind zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter sehr hoch. Weitere Informationen im Internet unter www.stmuv.bayern.de/verbraucherschutz/gewerbe/index.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 18.03.2015