Gesetzgebung

StMGP: Huml setzt auf EU-weites Vorgehen gegen Masern – Bayerns Gesundheitsministerin: EU-Kommissar begrüßt bayerische Impfoffensive

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt auf ein verstärktes Vorgehen in der Europäischen Union gegen Masern. Huml betonte am Donnerstag:

„EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat bei unserem Treffen in Brüssel die bayerische Impfoffensive gegen Masern gelobt. Zugleich hob er die Bedeutung eines Impfschutzes insbesondere für Kinder hervor. Dabei handelt es sich nach Ansicht des EU-Kommissars um eine wichtige staatliche Aufgabe.“

Huml hatte am Mittwoch rund eine Stunde lang mit Andriukaitis über gesundheitspolitische Themen gesprochen. Hauptthema war der Bayerische Präventionsplan mit dem Schwerpunkt Kindergesundheit in diesem Jahr. Der EU-Gesundheitskommissar begrüßte das Vorgehen Bayerns. Es sei richtig, die Vorsorge bei Volkskrankheiten zu verstärken.

Bei dem Treffen stimmten Huml und Andriukaitis darin überein, dass vor Masern insbesondere Personen geschützt werden müssen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Dies betrifft auch sehr kleine Kinder bis zum Alter von elf Monaten.

Die Ministerin bekräftigte: „Bayern setzt vor allem auf die Beratung und Aufklärung der Eltern. Sollte dies aber nicht ausreichen, dürfen wir die Möglichkeit einer Impfpflicht bei Masern nicht ausschließen. Denn es geht nicht nur um Selbstschutz, sondern auch um das Wohl der Allgemeinheit. Wer geimpft ist, kann andere nicht anstecken.“

Das Bayerische Gesundheitsministerium setzt sich bereits seit einiger Zeit intensiv für eine Steigerung der Impfquoten im Freistaat ein. So wurde im Sommer vergangenen Jahres das Projekt „Bayerische Impfoffensive gegen Masern“ gestartet. Im Herbst soll diese Offensive weiter vorangetrieben werden.

Am Freitag wird der Bundestag in erster Lesung über das neue Präventionsgesetz beraten. Demzufolge sollen Eltern künftig einen Nachweis darüber zu erbringen haben, dass zeitnah vor der Aufnahme ihres Kindes in einer Kindertagesstätte eine ärztliche Impfschutz-Beratung erfolgt ist.

Huml unterstrich: „Diese Beratungspflicht wird von Bayern ausdrücklich befürwortet.“

StMGP, Pressemitteilung v. 19.03.2015