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Universität Bayern e.V.: Grundsätze zum Umgang mit Befristungen und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs verabschiedet

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Am 19. März 2015 fand im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Unterzeichnung einer Vereinbarung zum künftigen Umgang mit Befristungen in der Wissenschaft und zur Förderung der Karriereperspektiven junger Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern statt. Für die Bayerischen Universitäten setzte Frau Prof. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg und Vorsitzende der Universität Bayern e.V. symbolisch ihre Unterschrift unter das Dokument.

Die Vereinbarung basiert auf Grundsätzen, die künftig landesweit anzuwendende einheitliche und verlässliche Mindestlaufzeiten sowie Regelungen für die Arbeitszeitanteile für befristete Beschäftigungsverhältnisse nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) festlegen. Drei Jahre nach Inkrafttreten werden die praktischen Erfahrungen mit den Grundsätzen evaluiert.

Prof. Doering-Manteuffel: “Wir sind auf gutem Weg hin zu einer praktikablen Lösung, wenngleich natürlich damit nicht alle Probleme abschließend ausgeräumt sind. Aber wir sind froh, dass wir jetzt zunächst auf eine Selbstverpflichtung der Universitäten bauen können.“

Die Grundsätze sollen künftig Eingang finden in die qualitätsgeleitete Gestaltung der Dienstverhältnisse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Morgen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarungen leisten die bayerischen Universitäten einen wichtigen Beitrag in der sog. Prekariatsdebatte, soweit legitime Interessen des wissenschaftlichen Nachwuchses nach Sicherheit und Planbarkeit der eigenen beruflichen Zukunft tangiert sind. Die bayerischen Universitäten sind sich bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ihrer großen Verantwortung insbesondere während der sensiblen Qualifizierungsphase bewusst: Sie müssen den jungen Nachwuchskräften einerseits ausreichend Zeit und die Sicherheit geben, die für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere erforderlich sind. Andererseits müssen sie aber auch dafür sorgen, dass die begrenzt verfügbaren Qualifikationsstellen in angemessenem Rhythmus wieder frei werden und für die nächste Generation zur Verfügung stehen.

Universität Bayern e.V., Aktuelles v. 19.03.2015