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StMFLH: 40 Beschäftigte kommen nach Vohenstrauß – Stadt profitiert von der Behördenverlagerung

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2015 beginnt die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren von der Verlagerung von insgesamt mehr als 50 Behörden mit 3.155 Personen.

„Ein wuchtiges Signal für die Entwicklung des Landes“, hob Finanzstaatssekretär Albert Füracker bei einem Gespräch in Vohenstrauß am Freitag (20.3.) hervor.

Die Oberpfalz erhält 374 Arbeitsplätze, davon der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 100 Beschäftigte. 40 Arbeitsplätze davon kommen nach Vohenstrauß.

Die Umsetzung des Staatsziels „gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern“ erfolgt durch die Heimatstrategie. Neben den Säulen Kommunaler Finanzausgleich, Strukturentwicklung, Breitbandausbau und E-Government und Nordbayerninitiative ist auch die Behördenverlagerung wichtiges Element aktiver Strukturpolitik. Behördenverlagerungen schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes, so Füracker. In Vohenstrauß wird eine neue Zentrale Reiseservicestelle eingerichtet. Zu deren Aufgaben soll insbesondere die Beratung der Dienstreisenden des Freistaats Bayern bei der Reiseplanung, die Beschaffung von Bahn- und Flugtickets sowie die Rechnungsabwicklung gehören. Derzeit läuft die Immobiliensuche für die Unterbringung der 40 Beschäftigten.

Im ländlichen Raum lebt über die Hälfte der Einwohner Bayerns. Die große Herausforderung dort ist die demographische Entwicklung. Neben dem Breitbandausbau und der Hochschulinitiative ist auch die Verlagerung staatlicher Behörden ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie eröffnet Perspektiven für ein gutes Leben außerhalb der Verdichtungsräume: durch sichere Arbeitsplätze, ihre Vorbildfunktion für die Wirtschaft und die Stärkung der Infrastruktur. Die Behördenverlagerungen ergänzen Hochschulinitiativen und Leuchtturmprojekte der Staatsregierung.

Ausgewählt wurden für die neuen Standorte vorrangig Regionen im Raum für besonderen Handlungsbedarf, die nicht bereits im Rahmen der Hochschulinitiativen umfangreich gefördert wurden. Auch Konversionsgemeinden fanden Berücksichtigung. Füracker betonte, dass die Verlagerung nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann: „Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungsprozesse.“ Es gebe keine Zwangsversetzungen. Die natürliche Personalfluktuation soll dabei genutzt werden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 20.03.2015