Gesetzgebung

StMAS: Mindestlohn – Arbeitsministerin Müller: „Bilanz nach drei Monaten Mindestlohn zeigt viele ungelöste Probleme“

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Drei Monate nach Einführung des Mindestlohns zieht Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute Bilanz:

„In den vergangenen Wochen habe ich von Handwerkern über Schausteller bis hin zu den Verbänden viele Rückmeldungen aus Bayern erhalten. Das Fazit nach drei Monaten Mindestlohn ist eindeutig: Die Höhe des Mindestlohns stellt in der Regel kein Problem dar. Die Umsetzung allerdings schon. Das Mindestlohngesetz ist Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber der Wirtschaft. Es ist überfrachtet mit Bürokratievorschriften und muss entschlackt werden. Hier muss Bundesarbeitsministerin Nahles erheblich nachbessern.“

Wenn sich bereits nach kurzer Zeit die Probleme häufen, bestehe dringender Handlungsbedarf. Bis zu einer Nachbesserung müsse der Zoll daher sämtliche Kontrollen umgehend aussetzen, forderte die Ministerin. Konkreter Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Punkten:

  • Streichung der Dokumentationspflichten für Minijobs,
  • Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten, insbesondere durch Absenkung der Einkommensgrenze von 2.958 Euro pro Monat, ab der Dokumentationspflichten entfallen,
  • klare Abgrenzungsregelung für Ehrenamtliche auch außerhalb des Sports,
  • Streichung der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer,
  • Verbesserungen für Zeitungszusteller im Minijob,
  • Klarstellungsbedarf in vielen weiteren Punkten, z.B. hinsichtlich der Anrechnung von Kost und Logis sowie der sonstigen Arbeitgeberleistungen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro.

StMAS, Pressemitteilung v. 29.03.2015