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AllMBl (3/2015): Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

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Der Freistaat Bayern fördert neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt hierzu nach Maßgabe o.g. Richtlinie v. 10.03.2015 (Az.: IB3-1440.1-26) und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

AllMBl (3/2015) v. 31.03.2015, S. 143