Gesetzgebung

GVBl (3/2015): Bekanntmachung des Sechzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 11.03.2015 dem im Zeitraum vom 04.07.2014 bis 17.07.2014 unterzeichneten Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (RFinStV) zugestimmt. Er tritt im Wesentlichen am 01.04.2015 in Kraft. Lediglich § 14 RFinStV n.F., der den Umfang der Finanzausgleichsmasse und die Verteilung derselben auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen regelt, tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Zu wesentlichen Änderungen durch den Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vgl. hier.

Zum Verfahrensgang vgl. hier.

GVBl 3/2015 v. 31.03.2015, S. 26

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