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StMGP: Start zum Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis – Gesundheitsministerin Huml: Von jetzt an Nominierungen bis zum 22. Juni möglich

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Im Oktober dieses Jahres wird zum ersten Mal der Bayerische Gesundheits- und Pflegepreis verliehen. Ab sofort können dafür Einzelpersonen, Teams, Unternehmen und Organisationen nominiert werden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen.

Huml betonte: „Es gibt im Freistaat herausragende Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Sie sollen mit dem neuen Preis gewürdigt werden. Das bietet auch die Möglichkeit, über die Veröffentlichung der eingereichten Projekte moderne und innovative Ansätze zu vermitteln. Außerdem soll der Preis dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheits- und Pflegewesens weiter verbessert wird.“

Nominiert werden kann, wer außergewöhnliche Leistungen, Projekte oder Ideen im Bereich von Gesundheit und Pflege vorweisen kann. Die Nominierung erfolgt über eine vorschlagsberechtigte Organisation oder Einrichtung. Das sind unter anderem die Institutionen im Gesundheits- und Pflegebereich, Verbände und Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungsinstitute sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

Eingereicht werden müssen die Nominierungen bis zum 22. Juni dieses Jahres bei der Geschäftsstelle für den Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz 1, 81667 München. Eine unabhängige Fachjury aus Experten des Gesundheits- und Pflegebereichs wird dann die Preisträger auswählen. Es gibt bis zu drei Geldpreise, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind.

Die Vorschläge für eine Auszeichnung sind schriftlich einzureichen. Sie umfassen einen Nominierungsbogen, den Sie hier herunterladen können (PDF, 188 KB).

Weitere Informationen: http://www.stmgp.bayern.de/ministerium/auszeichnungen/gp_preis/index.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 04.04.2015