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StMELF: Schulfruchtprogramm – Lieferanten-Auszahlung fristgerecht

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Das Landwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe der Grünen über massenhafte Zahlungsverzögerungen beim Schulfruchtprogramm zurückgewiesen. Die im Rahmen des Schulfruchtprogramms von der EU vorgegebene Frist von maximal drei Monaten zur Bearbeitung sei seit Einführung des Programms in Bayern nicht überschritten worden. In der Regel liege die Bearbeitungsdauer sogar deutlich unter den EU-Vorgaben. So wurden aktuell alle bis zum 20. Februar 2015 für den Zeitraum November 2014 bis Januar 2015 eingereichten Anträge ausgezahlt. Alle 193 Antragsteller haben ihr Geld erhalten. Gefördert wurden damit insgesamt 2.373 Schulen und Kindergärten.

Die in Einzelfällen von Lieferanten kritisierten Bearbeitungsverzögerungen sei unter anderem durch verspätete Antragstellung oder Einreichung unvollständiger Unterlagen entstanden. Eine generelle Kritik am Bearbeitungsverfahren der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft als der für die Auszahlung zuständigen Stelle weist das Ministerium daher entschieden zurück. Bei den Mitteln des Schulfruchtprogramms handle es sich um öffentliche Gelder, deren sachgemäße Verwendung einer von der EU vorgegebenen strengen und umfangreichen Überprüfung unterliege. Ein Großteil der derzeit 300 Lieferanten sei bereits seit vielen Jahren dabei und mit den Regularien bestens vertraut.

Das Bayerische Schulfruchtprogramm ist nach Angaben des Ministeriums ein Erfolgsmodell. Damit kommen rund 350.000 Schüler an über 1.900 Grundschulen in Bayern in den Genuss von kostenlosem Obst und Gemüse. Mit der Ausdehnung des Programms im Herbst vergangenen Jahres auf Kindertagesstätten sind nun 1.700 Kindertagesstätten mit knapp 90.000 Kindern dazugekommen. Damit hat sich die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen innerhalb eines Quartals fast verdoppelt.

StMELF, Pressemitteilung v. 07.04.2015