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StMJ: Auch 2014 erfolgreiche Bilanz der Ausbildungsmaßnahmen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten

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Justizminister Bausback: „Ausbildung ist wesentliche Stütze auf dem Weg zu gelungener Resozialisierung!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die aktuelle Bilanz der Ausbildungsmaßnahmen für Gefangene im Jahr 2014 vorgestellt.

„Im vergangenen Jahr wurden in den bayerischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 4.825 Gefangene ausgebildet, davon 481 in einem anerkannten Ausbildungsberuf, also z.B. als Bäcker, Koch oder Schreiner. 1.875 absolvierten eine sonstige berufliche Ausbildung, z.B. als Gebäudereiniger, Gabelstaplerfahrer oder Schweißer. 2.469 profitierten von außerberuflichen Ausbildungsmaßnahmen, indem sie sich etwa auf Schulabschlüsse und sonstige anerkannte Bildungsabschlüsse vorbereiteten“, so der Minister.

Bausback weiter:

„Es freut mich ganz besonders, dass 83 Ausgebildete die Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung erfolgreich abgelegt und dabei ganz überwiegend gute und befriedigende Ergebnisse erzielt haben. Siebenmal wurde sogar die Traumnote „sehr gut“ erreicht. Genauso erfreulich ist: 166 Gefangene haben einen Schulabschluss erworben – und zwar vom erfolgreichen Abschluss der Mittelschule bis hin zur Hochschul- und Fachhochschulreife!“

„Die insgesamt positiven Zahlen zeigen mir: Viele Gefangenen packen die Chancen, die ihnen der Vollzug bietet, beim Schopf und nutzen sie gewinnbringend!“

Bausback betont, dass die Ausbildung keineswegs ausschließlich dem Einzelnen zugutekommt:

„Indem wir im Vollzug eine breite Palette an Ausbildungsmöglichkeiten anbieten und alles in unserer Macht stehende dafür tun, dass die Gefangenen die Ausbildung erfolgreich abschließen können, schaffen wir ganz entscheidende Voraussetzungen für ihre spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Denn die Erfahrungen aus dem Vollzug zeigen: Durch die Ausbildung können entscheidende Weichen dafür gestellt werden, dass die Gefangengen nach ihrer Entlassung ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.“

Bayerns Justizminister resümiert:

„Die Ausbildung der Gefangenen ist damit eine wesentliche Stütze, um die gesetzlichen Aufgaben des Vollzuges, Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und Resozialisierung, zu erfüllen. Beide Aufgaben sind letztlich zwei Seiten ein und derselben Medaille. Denn: Der Schutz der Allgemeinheit wird am besten dadurch erreicht, dass die Gefangenen resozialisiert werden und auf diese Weise ein Rückfall verhindert werden kann!“

StMJ, Pressemitteilung v. 10.04.2015