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StMAS: Arbeitsmarktfonds – Arbeitsministerin Müller: „Förderanträge für innovative Arbeitsmarktmaßnahmen noch bis Ende April stellen“

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Noch bis 30. April 2015 können Förderanträge für die aktuelle Auswahlrunde aus dem Arbeitsmarktfonds gestellt werden. Darauf wies Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute in München hin:

„Der bayerische Arbeitsmarkt ist weiter im Aufwärtstrend. Unser Augenmerk gilt jetzt vor allem denjenigen, die bisher noch nicht von der guten Ausgangslage profitieren konnten. Mit passgenauer Qualifizierung, ganzheitlicher Betreuung und einer individuellen Begleitung soll ihnen der Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Mit dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds fördern wir bereits seit 19 Jahren solche Maßnahmen. Für dieses Jahr stellen wir dafür rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.“

Mit dem Arbeitsmarktfonds unterstützen wir die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie Geringqualifizierten. Allein seit 2007 wurden über 40 Millionen in mehr als 200 Projekte investiert. Aktuell werden 136 Projekte gefördert. Interessierte Träger können noch bis Ende April 2015 Anträge auf Förderung beim Bayerischen Arbeitsministerium stellen. Die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds – bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, der Kammern, der Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung – entscheidet am 30. Juni 2015, welche Maßnahmen für bis zu drei Jahre gefördert werden.

Nähere Informationen zum Arbeitsmarktfonds, zum Antragsverfahren sowie der aktuelle Förderleitfaden sind unter http://www.sozialministerium.bayern.de/arbeit/fonds/index.php abrufbar.

StMAS, Pressemitteilung v. 13.04.2015