Gesetzgebung

Staatskanzlei: Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird auf bayerische Beamtinnen und Beamten übertragen

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Finanzminister Dr. Markus Söder: „Staatsregierung stärkt Gleichklang zwischen den Beschäftigtengruppen des bayerischen öffentlichen Dienstes – Besoldung in Bayern im Bund-Länder-Vergleich damit weiterhin mit an der Spitze“

Kontinuität und Stabilität sind weiterhin das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Deshalb wird der mit dem Neuen Dienstrecht eingeschlagene, erfolgreiche Weg mit der erneuten Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten konsequent fortgeführt.

„Bayern ist und bleibt ein fairer Partner seiner Beamtinnen und Beamten“, betonte Finanzminister Dr. Markus Söder. „Wir stärken den Gleichklang zwischen den verschiedenen Beschäftigungsgruppen des bayerischen öffentlichen Dienstes und machen einmal mehr deutlich: Die Besoldung in Bayern bleibt im Bund-Länder-Vergleich weiterhin mit an der Spitze.“

Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend den Ergebnissen des Tarifabschlusses erhöht.

Die Erhöhung der Bezüge muss durch eine Anpassung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Der Ministerrat hat den Finanzminister beauftragt, nun die Verbändeanhörung einzuleiten, um den Gesetzentwurf schnellstmöglich dem Bayerischen Landtag vorzulegen.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Juni 2015 zu veranlassen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 14.04.2015