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StMAS: Arbeitszeiten auf Volksfesten – Bayerns Sozialministerin Müller: „Für Volksfeste brauchen wir flexiblere Lösungen“

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Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat sich gestern auf die Möglichkeit längerer Arbeitszeiten für Schausteller geeinigt. Auch für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe sind Verlängerungen möglich. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss.

„Die Volksfeste sind ein Saisongeschäft. Deshalb erkennen wir die Schausteller auch explizit als Saisongewerbe an“, so Müller und ergänzte: „Die Schausteller kämpfen mit verschiedenen Umständen wie dem Straßenverkehr; dann spielt das Wetter nicht mit. Auch die Technik kippt schnell mal Zeitpläne. Geregelte Arbeitszeiten auf Volksfesten sind deshalb nicht immer möglich. Wir brauchen hier flexiblere Lösungen. Durch die Einstufung als Saisonbetriebe kann die Gewerbeaufsicht die Arbeitszeiten für Schausteller auf bis zu zwölf Stunden täglich verlängern. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss dabei aber gewährleistet sein. Damit haben wir für alle Beteiligten eine optimale Regelung gefunden. Gleiches gilt auch für die Festwirte“, so Müller.

Nach dem Arbeitszeitgesetz können die Aufsichtsbehörden für Saison- und Kampagnebetriebe auf Antrag längere Arbeitszeiten genehmigen. In Bayern ist das die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen. Die Schausteller legen für diesen Antrag eine Gefährdungsbeurteilung vor. So gewährleisten die Arbeitgeber den individuellen Schutz der Beschäftigten. Auch für Betriebe der Landwirtschaft sowie Hotels und Gaststätten sind die verlängerten Arbeitszeiten möglich. Vorausgesetzt, sie sind Saison- oder Kampagnebetriebe. Damit können auch Festwirte von dieser Regelung profitieren, wenn sie durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch bei einer Arbeitszeit von täglich über 10 Stunden gewährleistet ist.

StMAS, Pressemitteilung v. 17.04.2015