Gesetzgebung

GVBl (4/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes v. 24.04.2015 wurde am 30.04.2015 verkündet. Es tritt am 01.06.2015 in Kraft. Der Landtag hatte das Gesetz am 22.04.2015 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen (lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde bestimmt).

GVBl (4/2015) v. 30.04.2015, S. 70

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