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StMI: Neues Modellvorhaben zum bezahlbaren Wohnen

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Unter dem Titel „effizient bauen, leistbar wohnen – mehr bezahlbare Wohnungen für Bayern“ lobt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein neues Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus aus.

Die Kosten für den Bau von Wohnungen steigen seit einigen Jahren deutlich – gleichzeitig werden in Bayern erheblich mehr Wohnungen gebraucht, insbesondere im kostengünstigen Segment. Ziel des Modellvorhabens ist es, bauliche Konzepte zu entwickeln, die die Frage nach der Bezahlbarkeit des Wohnens nicht mit einer Minderung des Wohnwerts beantworten. Gefragt sind innovative Ideen und Vorgehensweisen, die die Balance zwischen architektonischer und freiräumlicher Qualität, effizienten Bauweisen und Kostenbewusstsein neu definieren. Ansatzpunkte für diese Optimierung können neben rationelleren Bauweisen und einer besseren Flächenausnutzung auch das Hinterfragen eingefahrener Standards sein. Die Modellprojekte sollen dabei individuelle Themenschwerpunkte entwickeln, die neben technischen, auch räumliche und soziale Aspekte in den Vordergrund stellen können.

Bis zu zehn Modellprojekte

Gesucht werden bayernweit bis zu zehn Modellprojekte, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau umgesetzt werden sollen. Für die Förderung werden Mittel des Experimentellen Wohnungsbaus im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms bereitgestellt. Als Projektträger sind Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften sowie sonstige im Wohnungsbau erfahrene Bauherren angesprochen. Der Zeitrahmen zur Umsetzung des Modellvorhabens beträgt maximal fünf Jahre. Darüber hinaus können die geforderten Architektenwettbewerbe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel mit Planungszuschüssen bis maximal 60% der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

Bewerbungen sind bis zum 29.06.2015 bei den zuständigen Bewilligungsstellen für Wohnraumförderung einzureichen. Der Auslobungstext und der Erhebungsbogen zur Bewerbung sind abrufbar unter „Downloads“ (red. Hinweis: siehe hierzu die Website des StMI zur Auslobung).

(c) StMI, Aktuelle Meldung v. 05.05.2015