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BVerfG: Zu den Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Anordnung eines Versammlungsverbots

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Mit jüngst veröffentlichtem B. v. 13.04.2015 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, sich in der kurzen Begründung jedoch zu den Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Anordnung eines Versammlungsverbotes geäußert.

Hiernach begründen eine feindliche Positionierung der Versammlungsteilnehmer gegenüber dem deutschen Staat und die Tatsache, dass diese die Polizei als Exekutive und Repräsentant staatlicher Macht in besonderem Maße als Übel ansehen, ebensowenig einen tragfähigen Gesichtspunkt für die Prognose einer drohenden Gewalttätigkeit der Versammlung, wie die zu erwartende Teilnahme einer erheblichen Zahl von Angehörigen der linksautonomen Szene.

Trotz dieser verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Erwägungen hielt sich die Gefahrenprognose mit Blick auf die weiteren Erwägungen jedoch noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen.

BVerfG, B. v. 13.04.2015, 1 BvR 3279/14

Ass. iur. Klaus Kohnen