Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 8. Mai 2015

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Bundesratsminister Marcel Huber: „Missbrauch des Asylrechts einschränken, falsche Anreize zum Zuzug abbauen, frühere und schnellere Leistungskürzungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten / Pkw-Maut bedeutet mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung unserer Infrastruktur“

Zum bayerischen Gesetzentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz (TOP 67)

Bayern stellt im Bundesrat einen Gesetzentwurf mit Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vor.

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: “Der große Zustrom von Asylbewerbern stellt uns vor besondere Herausforderungen. Gerade weil uns der humanitäre Flüchtlingsschutz so wichtig ist, müssen wir noch stärker als bisher darauf achten, dass wir unsere Kapazitäten nur für die wirklich Hilfsbedürftigen bereitstellen. Wer tatsächlich schutzbedürftig und daher auf unsere Solidarität angewiesen ist, wird aufgenommen und gut versorgt. Wer aber aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommt, missbraucht unser Asylsystem und darf nicht auf Unterstützung setzen. Asylmissbrauch muss eingeschränkt werden, indem wir falsche Anreize zum Zuzug abbauen. Dazu will Bayern die im Asylbewerberleistungsgesetz enthaltene „Missbrauchsklausel“ verschärfen. Leistungskürzungen für Asylbewerber aus Ländern, in denen niemand verfolgt wird, sollen künftig früher und schneller möglich sein.“

Bayerns Bundesratsminister verwies auf den seit Monaten besonders ausgeprägten Zustrom aus den Westbalkanstaaten, die zu den Hauptherkunftsländern der Asylbewerber gehören. Anders als die Schutzsuchenden aus Syrien oder dem Irak, die sich fast alle erfolgreich auf das Asylrecht berufen können, liegt die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten praktisch bei null.

„Angesichts der aktuellen Entwicklung bei den Asylbewerberzahlen müssen wir konsequent und zügig handeln. Die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung für tatsächlich Verfolgte ist nach wie vor groß. Das entspricht unserem Selbstverständnis und unserer humanitären Verantwortung. Unsere Asylpolitik muss jedoch auch darauf gerichtet sein, diese Akzeptanz unseres Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Jeder, der ohne politische Verfolgung im Heimatland aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommt, missbraucht dieses wichtige Schutzgut und blockiert die Asylverfahren. Das geht zu Lasten der tatsächlich Schutzbedürftigen und verursacht erhebliche Kosten für Bund, Länder und Kommunen. Dafür hat die Bevölkerung kein Verständnis. Wir müssen deshalb den Aufenthalt bei uns für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern wirtschaftlich weniger attraktiv machen“, erklärte der Minister.

Nach der Neufassung der Missbrauchsklausel soll bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Anträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, eine gesetzliche Vermutung eingeführt werden, wonach sie sich nach Deutschland begeben haben, um Asylleistungen zu beziehen.

„In diesen Fällen sollen die Betroffenen zukünftig weniger Bargeld erhalten. Wir müssen falsche Anreize reduzieren“, so Huber.

Zur Pkw-Maut (TOP 7)

Staatsminister Huber: „Die Pkw-Maut bedeutet mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung unserer Infrastruktur. Denn zukünftig gilt das Verursacherprinzip: Wer auf unseren Straßen unterwegs ist, der zahlt – und das gilt für alle. Es ist richtig, auch Benutzer aus dem Ausland an der Finanzierung der Verkehrswege angemessen zu beteiligen. Denn umgekehrt bezahlen deutsche Autofahrer fast überall in Europa Maut.“

Huber unterstrich, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz ausgewogene Regelungen enthält, die allen Belangen Rechnung tragen.

„Dies betrifft insbesondere die wirtschaftlichen Anliegen der Grenzregionen, indem Fahrer aus dem Ausland zunächst auf Bundesstraßen von der Maut befreit sind“, ergänzte der Minister.

Huber hob hervor, dass die Einnahmen möglichst schnell in den Straßenbau fließen müssen.

„Mobilität ist ein entscheidender Faktor für unseren Wirtschaftsstandort. Die Einnahmen aus der PKW-Maut sind ein wichtiger Baustein, um die dringend nötigen Investitionen in unsere Straßen voranzutreiben.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 07.05.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. zum Beschluss des Bundestages zur Einführung der Infrastrukturabgabe den Beitrag von Ass. iur. Daniel Engel, Universität Augsburg, mit einem Überblick über den Streitstand und weiteren Hinweisen zur europarechtlichen Problematik.