Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback zum Anti-Doping-Gesetz

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„Konsequente bayerische Anti-Doping-Politik trägt Früchte! Endlich ein Dopingstrafrecht, das diesen Namen verdient!“

Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Anti-Doping-Gesetz (red. Hinweis: „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport“, TOP 34) . Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Bayern kämpft seit vielen Jahren für effektivere Gesetze gegen das Doping im Sport. Umso mehr freue ich mich, dass das Anti-Doping-Gesetz endlich auf dem Tisch liegt: Die konsequente bayerische Anti-Doping-Politik trägt Früchte! Mit dem Gesetzentwurf steht die Tür nun offen für ein Dopingstrafrecht, das diesen Namen verdient!“

Der Entwurf der Bundesregierung greife eine Vielzahl langjähriger bayerischer Forderungen auf.

„Besonders freue ich mich über das Herzstück des Entwurfs, das sog. Selbstdoping. Mit dieser speziell ausgestalteten Konsumstrafbarkeit für Athleten zum Schutz der Integrität des Sports setzen wir endlich einen Schlussstrich unter die Lückenhaftigkeit unserer aktuellen Rechtslage!“, so Bausback.

„Auch hier übernimmt der Gesetzentwurf zentrale Elemente der bayerischen Vorschläge. Die Strafbarkeit beginnt nicht erst mit dem Startschuss oder dem Anpfiff für den Wettkampf, sondern bereits beim Training. Das ist gut so. Alles andere ginge an den Realitäten im Spitzensport vorbei!“

Bayerns Justizminister verhehlt aber nicht, dass er sich – trotz der großen Fortschritte – noch weitere Verbesserungen gewünscht hätte:

„Insbesondere sollten wir auf eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit für jedermann, nicht nur für Spitzensportler, nicht verzichten. Sie wäre ein weiterer wichtiger Grundpfeiler für effektive strafrechtliche Dopingbekämpfung“, so Bausback.

„Auch über eine Kronzeugenregelung sollten wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch vertieft nachdenken. Nicht zuletzt aus der täglichen Arbeit unserer bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft wissen wir: Doping im Spitzensport findet hinter einer Mauer des Schweigens statt. Diese Mauer müssen wir einreißen. Wir müssen Mut zur Kooperation machen und unseren Strafverfolgungsbehörden so ein wichtiges Mittel zu effektiver strafrechtlicher Dopingbekämpfung an die Hand geben!“

Abschließend appelliert Bausback, die Bekämpfung von Korruption im Sport nicht aus dem Auge zu verlieren:

„Spielmanipulationen sind – wie Doping – Gift für die Sauberkeit des Sports! Lassen Sie uns daher auch in diesem Bereich die Vorgaben des Koalitionsvertrages zügig in geltendes Recht gießen! Bayern geht auch hier mit seinen bereits vorliegenden Vorschlägen voran!“

StMJ, Pressemitteilung v. 08.05.2015

Redaktioneller Hinweis

Die Änderung des Rechtsrahmens zur Strafbarkeit von Doping und Spielmanipulationen steht schon seit längerem auf der Agenda. So gibt es neben dem angesprochenen Gesetzentwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz auch einen bayerischen Entwurf für ein Sportschutzgesetz, das neben einer Doping-Strafbarkeit auch die Strafbarkeit von Spielmanipulationen vorsieht. Auch davor gab es schon eine Initiative des Freistaats zur Dopingbekämpfung, die im Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt werden sollte. Zu Diskussionen über den Rechtsrahmen im Bereich „Doping“ insgesamt: vgl. hier.

Zur Kritik des StMJ am Gesetzentwurf des Bundes im Vergleich zum Gesetzentwurf des Freistaats vgl. auch hier.