Gesetzgebung

StMELF: Bayern und Österreich gegen Brüsseler Öko-Pläne

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Wenn es um eine möglichst praxisgerechte Reform der EU-Ökoverordnung geht, hat der Freistaat mit Österreich einen wichtigen Mitstreiter. Bei einem Treffen in Wien forderten Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und der österreichische Bundesagrarminister Andrä Rupprechter weitere substanzielle Nachbesserungen Brüssels. Die EU-Kommission müsse die Zeit bis zur nächsten Sitzung des Agrarrats im Juni nutzen, um aus der geplanten Totalrevision der Verordnung eine sinnvolle und praxisgerechte Weiterentwicklung der bislang geltenden Standards zu machen, so Brunner und Rupprechter. In der jetzigen Form sei die Verordnung jedenfalls nicht akzeptabel, weil sie nach Überzeugung aller Experten den Ökolandbau behindern und vor allem kleinere Betriebe überfordern würde. Auf massive Kritik der beiden Minister stößt vor allem die noch immer geplante Einführung von zusätzlichen Grenzwerten bei Bio-Lebensmitteln, denn:

„Sie würden das finanzielle Risiko bei Verunreinigungen des Endprodukts nicht dem Verursacher, sondern generell dem produzierenden Ökobetrieb aufbürden.“

Sollte die EU-Kommission zu einem Richtungswechsel nicht bereit sein, sprach sich Brunner dafür aus, den Vorschlag im Agrarrat gänzlich zurückzuweisen.

Dass sich Bayern und Österreich in agrarpolitischen Fragen abstimmen, hat sich den Ministern zufolge in der Vergangenheit immer bewährt. Schließlich gebe es wegen der vergleichbaren Agrarstrukturen viele gemeinsame Interessen. Etwa beim Thema Milch, wo nach Ansicht von Brunner und Rupprechter nach dem Quotenausstieg alles daran gesetzt werden muss, einen Rückgang der Milchpreise zu verhindern.

„Unsere bäuerlichen Betriebe brauchen einen Milchpreis, der ihre Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft sichert und ihnen Zukunftsperspektiven auch für notwendige Investitionen ermöglicht“, so die beiden Minister.

StMELF, Pressemitteilung v. 18.05.2015

Redaktionelle Hinweise

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EG-Ökoverordnung ist hier abrufbar (dort ist unter dem Reiter „Verfahren“ auch der aktuelle Verfahrensstand ersichtlich).

Die Überarbeitung der EG-Öko-Verordnung ist eingebunden in einen “Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union“.

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