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Bayerischer Städtetag: Oberbürgermeisterkonferenz des Bayerischen Städtetags am 21. Mai 2015 in Nürnberg – Maßnahmenbündel für Wohnungsbau erforderlich

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Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der 25 kreisfreien Städte und der 29 Großen Kreisstädte diskutierten heute mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann über aktuelle kommunalpolitische Themen. Ein Schwerpunkt des Gedankenaustausches lag auf der Situation bei der Flüchtlingsunterbringung sowie dem Wohnungsbau und den damit verbundenen Herausforderungen für die bayerischen Städte.

Der Bayerische Städtetag richtet den Fokus über die aktuellen Herausforderungen der Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern hinaus auf die weitere Integration. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags und Oberbürgermeister von Nürnberg, Dr. Ulrich Maly, sagte:

„Ein schneller Ausbau des Angebots an preiswertem Wohnraum ist in den Städten unerlässlich für das Miteinander in der Stadtgesellschaft. Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum für einen größer werdenden Teil von Bürgerinnen und Bürgern, die sich sonst die weiter steigenden Preise in den Städten nicht leisten können. Bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum wollen wir keine Konkurrenz zwischen sozialhilfebedürftigen Familien, Alleinerziehenden, Rentnern und Obdachlosen mit Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern.“

Maly verwies darauf, dass nach den vorliegenden Zahlen rund ein Drittel der zu uns kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber anerkannt wird oder ein Bleiberecht erhält. Der Wohnungsbedarf dieser Menschen übersteigt bereits jetzt das Angebot deutlich. Das Bayerische Sozialministerium geht davon aus, dass sich hier ein zusätzlicher Bedarf von 5.000 Wohneinheiten pro Jahr ergibt. Mit dem bisherigen Ziel, im staatlichen Doppelhaushalt 2015/2016 jährlich 4.000 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten, lässt sich die Nachfrage nicht erfüllen.

Maly: „Wenn ein Asylbewerber anerkannt ist, wird zum Beispiel aus dem Syrer, der in Damaskus geboren ist, ein Nürnberger, der in Damaskus geboren ist: Er muss aus der Gemeinschaftsunterkunft ziehen und braucht eine Wohnung. Er muss in die Gesellschaft integriert werden.“

Der Bayerische Städtetag begrüßt daher die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, weitere Mittel für die Wohnbauförderung zur Verfügung zu stellen.

Maly: „Das Maßnahmenbündel des Innenministers zur Verbesserung der Wohnraumversorgung zeigt, dass die Anliegen der Städte und ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Es geht in eine gute Richtung, aber der Freistaat muss weiter nachlegen, um den Wohnungsbau spürbar anzukurbeln.“

Das Kabinett hat am 19.5.2015 beschlossen, 2015 bis 2019 zusätzliche 50 Mio. € aus Eigenmitteln der BayernLabo zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm und der Städtebauförderung zur Wohnraumschaffung bemüht werden.

Maly: „Die Staatsregierung muss die in Aussicht gestellten Mittel planbar und stetig zur Verfügung stellen. Es geht nicht allein darum, anerkannte Flüchtlinge mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Unsere Bemühungen müssen allen Bürgerinnen und Bürgern gelten.“

Maly: „Fläche, Preis, Finanzierungskosten: Diese Parameter müssen so gesteuert werden, dass am Ende ein Mietpreis steht, den alte Menschen, Alleinerziehende, junge Familien, Geringverdienende und anerkannte Flüchtlinge zahlen können – möglichst ohne soziale Transferleistungen. Dafür stehen Bund, Freistaat und Kommunen gemeinsam in der Pflicht.“

Nach Ansicht des Bayerischen Städtetags lässt sich mehr billiger Wohnraum schaffen, wenn die Kräfte von Bund, Freistaat und Kommunen gebündelt werden und wenn der Wohnungsbestand mit Belegungsrechten mit einbezogen wird. Bund, Freistaat und Kommunen stehen gemeinsam in der Pflicht. Wohnen ist Grundvoraussetzung für die soziale Integration in die Stadtgesellschaft.

Maly: „Einen spürbaren Erfolg können wir nur erreichen, wenn wir unsere Kräfte in einem Förderpooling bündeln.“

Der Bund kann mit einer Wiedereinführung der degressiven Abschreibung im Mietwohnungsbau zur Mobilisierung privaten Kapitals beitragen. Zinsvergünstigungen schaffen beim derzeit niedrigen Zinsniveau nicht den notwendigen Anreiz, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Der Freistaat muss mit einer Verknüpfung von Wohnraumförderung und Städtebauförderung zur gezielten Aufwertung der nachverdichteten Gegenden beitragen. Städte und Gemeinden sind bereits aktiv und ergänzen staatliche Förderprogramme mit eigenen Mitteln: etwa das München-Modell für Käufer und Mieter; das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung in München, Nürnberg oder Erding; das Förderprogramm „100 Häuser für 100 Familien“ in Nürnberg; vergünstigte Baulandveräußerungen in Familien- und Einheimischenmodellen.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 21.05.2015