Gesetzgebung

Landtag: Ausschüsse für Recht und Eingaben – Gemeinsame Anhörung zum Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens

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Auf Antrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen haben die beiden Ausschüsse für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen sowie für Eingaben und Beschwerden sich in einer gemeinsamen Anhörung mit Experten über den Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens ausgetauscht. Dabei ging es den Abgeordneten vor allem darum, das derzeitige Verfahren im Landtag auf Effizienz und Bürgerfreundlichkeit zu überprüfen – auch angesichts der zunehmenden Beliebtheit nichtoffizieller Online-Petitionsportale. Die Bilanz der angereisten Experten fiel am Ende für den Bayerischen Landtag durchaus positiv aus.

„Petitionen sind keine Petitessen“, sagte Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschussses gleich zu Beginn, „sie dienen der Kontrolle der Exekutive“.

Der Bayerische Landtag muss heutzutage nicht mehr ganz so viele Eingaben bearbeiten wie noch vor einigen Jahren. In der Legislaturperiode zwischen 1990 und 1994 hat sich das Parlament noch mit mehr als 6000 Eingaben beschäftigt, zwischen 2008 und 2013 nur noch mit weniger als 3000. Diesen Rückgang führt Schindler auch auf Rechtsvereinfachungen zurück:

„Gerade im Baurecht ist vieles heute gar nicht mehr genehmigungspflichtig.“

Zudem habe es in den 1990er Jahren zahlreiche Petitionen rund um den Asylkompromiss gegeben.

Schindler ist überzeugt: „Viele Menschen haben offensichtlich das Bedürfnis, über Eingaben und Beschwerden auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen.“

Dies sei auch in Baden-Württemberg der Fall, erklärte Norbert Beck (CDU), Vize-Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg. Er erklärte, in Stuttgart behandele man Petitionen ausschließlich im Petitionsausschuss und nicht, wie in Bayern, auch in den Fachausschüssen. Rund 20 Prozent der Eingaben seien erfolgreich, 80 Prozent nicht. Das liege vor allem daran, so Beck, „dass die Verwaltung in Baden-Württemberg gut arbeitet“. Derzeit überlege der Ausschuss, seine Kommunikation mit den Petenten zu verbessern.

„Momentan hört der Petent nach seiner Eingabe erst wieder etwas vom Landtag, wenn der Beschluss gefallen ist.“

Für das Modell, Eingaben nur noch in einem Ausschuss zu behandeln, plädierte auch Klaus Krumfuß (CDU), Vorsitzender des Petitionsausschusses im Niedersächsischen Landtag. In Hannover sei man bis 2013 dem bayerischen Modell gefolgt, mache aber jetzt auch ohne die Fachausschüsse gute Erfahrungen. Krumfuß lobte, was auch die Petitionsausschussvorsitzende im Bayerischen Landtag, Sylvia Stiersdorfer (CSU), noch einmal betonte:

„Der Petitionsausschuss in Bayern tagt öffentlich, und die Petenten dürfen das Wort ergreifen.“

Auch wenn eine Petition nicht erfolgreich ausgehe, so Krumfuß, seien viele Bürger hinterher dankbar, dass sie ihrem Parlament ihr Anliegen selbst vortragen konnten. Krumfuß bemühe sich darum, mit den Petenten möglichst viele persönliche Gespräche zu führen und sich die Lage vor Ort selber anzusehen.

„Ein persönliches Gespräch kann sehr viel schneller zum Ziel führen als schriftliche Korrespondenz.“

Henryk Wichmann (CDU), Petitionsausschussvorsitzender im Landtag Brandenburg, wies darauf hin, dass das Petitionsrecht in den neuen Bundesländern noch viel intensiver genutzt werde als in den alten. Das hat historische Gründe.

„Die Eingabe war in der DDR oft die einzige Möglichkeit für normale Bürger, sich gegen behördliche Willkür zu wehren.“

Daher sei sein Ausschuss auch an einem Nachmittag leicht mit bis zu 70 Petitionen beschäftigt. Der Petitionsausschuss in Brandenburg tage nicht-öffentlich und könne in der Regel Petenten nicht persönlich anhören. Beeindruckt zeigten sich die bayerischen Abgeordneten, dass dem Petitionsausschuss in Brandenburg ein Sekretariat aus vier Volljuristen zur Verfügung steht.

„In Bayern machen das die Abgeordneten selbst“, sagte Schindler.

Sogar 19 Mitarbeiter hat Dieter Burgard, der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Sein Amt hat der damalige Ministerpräsident Helmut Kohl 1974 nach skandinavischem Vorbild geschaffen. Der Bürgerbeauftragte in Mainz trägt sämtliche Eingaben dem Petitionsausschuss im Landtag vor, der daraufhin eine Entscheidung trifft und meist der Empfehlung des Bürgerbeauftragten folgt. Auf Nachfrage erklärte der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete, es gebe keine Erhebungen, ob Bundesländer mit einem Bürgerbeauftragten im Petitionswesen erfolgreicher seien als andere. Norbert Beck warf ein, die grün-rote Landesregierung in Stuttgart habe überlegt, einen Ombudsmann zu installieren, sich aber in der laufenden Legislaturperiode nicht einigen können.

Über Erfahrungen mit im Internet veröffentlichten Petitionen referierte im Anschluss Dr. Thomas Schotten, zuständig für Petitionen und Eingaben im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten interessierten sich vor allem für die Möglichkeit der Kommentarfunktion, die der Bundestag registrierten Nutzern zugesteht. Entgegen ursprünglichen Annahmen müsse in solchen Chat-Threads ein offizieller Moderator nur selten eingreifen. Es sei aber auch schon vorgekommen, so Schotten, dass eine komplette Diskussion gelöscht werden musste. Die sogenannten „ePetitionen“ können per Mausklick mitgezeichnet werden, auch von Nutzern, die im Netz mit einem Pseudonym auftreten. Trotz Pseudonym, versicherte Schotten, sei die Identität jedes registrierten Nutzers dem Bundestag bekannt.

Kritik an solchen ePetitionen übte Professor Hartmut Bauer, der an der Universität Potsdam Verfassungsrecht lehrt. Erhält eine Petition beim Bundestag 50.000 Unterschriften oder Unterstützer-Klicks, kann sie im Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich behandelt werden. Generell tagen sämtliche Ausschüsse des Bundestags nicht-öffentlich – im Gegensatz zum Bayerischen Landtag. Es sei über die ePetition per Mausklick sehr viel einfacher zum Ziel zu kommen, so Bauer, als über den herkömmlichen Weg einer Unterschrift auf Papier. Auch aus diesem Grund sei die ePetition eine neue Gattung im Petitionswesen und bedürfe eigener gesetzlicher Vorschriften. Konsequenzen für das Maximilianeum muss diese Forderung vorerst nicht haben, zumal in Bayern Petenten ohnehin ihre Anliegen in öffentlicher Sitzung vortragen können.

Diese Möglichkeit stellte auch Gregor Hackmack am Ende noch einmal lobend heraus. Der Gründer von Abgeordnetenwatch und Deutschland-Chef von der privaten Online-Petitionsplattform change.org erklärte, er sehe seine Initiative nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zur klassischen Petition an ein Parlament. Mehrere Landtagsabgeordnete hielten Hackmack vor, sie müssten Petenten häufig erklären, dass sich ihr Parlament nur mit offiziellen Petitionen befassen könne. Ein privates Onlineportal führe die Bürger in die Irre.

„Nicht jede Petition richtet sich an die Politik“, entgegnete Hackmack.

Zu einem großen Teil versuche change.org auch, auf Konzerne Einfluss zu nehmen bei Fragen, „in denen Parlamente in der Regel wenig ausrichten können“. Derzeit zum Beispiel übe change.org auf einen Pharmakonzern Druck aus, damit er ein schwerkrankes Kind in die Testphase für ein noch nicht zugelassenes Medikament aufnimmt.

Einig waren sich die Teilnehmer am Ende, dass die Barrierefreiheit zu verbessern sei, damit auch Menschen mit Behinderung ihr Petitionsrecht mit möglichst wenig Hürden ausüben können. Henryk Wichmann erklärte, in Brandenburg erforderten Petitionen kaum mehr formale Voraussetzungen als die eigenhändige Unterschrift des Petenten, mit dem man anschließend in möglichst einfacher Sprache korrespondiere. Hartmut Bauer schlug vor, in kommunalen Bürgerbüros einen Service einzurichten, der Menschen mit Behinderung beim Verfassen einer Petition hilft.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 21.05.2015 (von Jan Dermietzel)