Kloster Heidenheim wird für die Öffentlichkeit geöffnet. Der Freistaat Bayern als Eigentümer des Klosterkomplexes hat mit dem Zweckverband Kloster Heidenheim einen Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung des Klosters durch den Zweckverband geschlossen.
„Der historische Klosterkomplex eignet sich hervorragend, die kulturgeschichtliche Entwicklung des süddeutschen Raums zu dokumentieren, die Wurzeln unseres heutigen Wertverständnisses. Heimat wird bewahrt und für alle erlebbar gemacht. Der Freistaat unterstützt als Eigentümer das Klosterprojekt mit Baukostenzuschüssen und der teilweisen Übernahme des Bauunterhalts. Der Tourismus in Heidenheim und im Hahnenkamm wird neue Impulse erhalten“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Besitzeinweisung an Dekan Klaus Kuhn, 1. Vorsitzender des Zweckverbandes Kloster Heidenheim, und an Landrat Gerhard Wägemann am Donnerstag (21.5.) im Kloster Heidenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fest.
Das evangelisch-lutherische Dekanat Heidenheim und die Marktgemeinde Heidenheim haben einen Zweckverband begründet, um im Kloster eine moderne ökumenische Begegnungs-, Bildungs- und Dokumentationsstätte zu errichten. Davor sind allerdings umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in dem denkmalgeschützten Anwesen mit geschätzten Kosten vom mehr als 10 Millionen Euro vorzunehmen. Der erste Bauabschnitt mit Kosten von rund 4,5 Millionen Euro soll im Herbst starten. Die Kosten teilen sich der Freistaat Bayern und der Zweckverband.
Das Kloster Heidenheim blickt auf eine fast 1300 Jahre bewegte und prägende Geschichte zurück. Das Nutzungskonzept des Zweckverbands sieht eine Dokumentationsstelle der Christianisierung des süddeutschen Raums, Wechselausstellungen sowie eine Bildungs- und Begegnungsstätte und ein Tourismusbüro vor.
StMFLH, Pressemitteilung v. 21.05.2015