Gesetzgebung

StMUV: Einschüchterung darf kein Geschäftsmodell sein / Klare Grenzen für unseriöse Inkasso-Firmen

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Unberechtigte Forderungen dürfen nicht durch die Einschüchterung von Verbrauchern durchgesetzt werden. Deshalb braucht es strenge gesetzliche Grenzen für Inkasso-Unternehmen. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Ziel ist es, Verbraucher vor unseriösen Inkasso-Unternehmen zu schützen. Unseriöse und betrügerische Geschäftsmodelle müssen vom Markt. Bayern hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ihre Forderungen und Inkassogebühren klar und nachvollziehbar begründen müssen. Einige schwarze Schafe halten sich aber nicht an die Spielregeln. Häufig sind Inkassounternehmen, die mit Druck und Einschüchterung Verbraucher zur Zahlung unberechtigter Forderungen bewegen, nicht einmal registriert und agieren aus dem Ausland.“

Bayern hat daher einen Beschluss der aktuellen Verbraucherschutzministerkonferenz herbeigeführt, der den Bund aufgefordert, die 2013 zum Schutz der Verbraucher erlassenen Regelungen und die Wirksamkeit der Aufsicht zu überprüfen (red. Hinweis: TOP 43 der 11. VSMK v. 08.05.2015).

Scharf: „Es darf auch bei bei Inkasso-Unternehmen aus dem Ausland keine Aufsichtslücken geben.“

Außerdem soll die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden erhöht und damit erreicht werden, dass die 2013 geschaffenen Befugnisse stärker genutzt werden. Insbesondere muss nicht-registrierten Inkasso-Unternehmen sofort jegliche weitere Tätigkeit untersagt werden.
Gleichzeitig soll die Aufklärung der Verbraucher verstärkt fortgesetzt werden.

Scharf: „Wir wollen das Dunkelfeld der Branche erhellen. Die Verbraucherverbände leisten hier wertvolle Arbeit. Wichtig ist: Ist die Zahlungsforderung unberechtigt, sollte man sich nicht durch Androhungen eines SCHUFA-Eintrags oder hohe Inkassogebühren einschüchtern lassen. Bei zweifelhaften Forderungen kann es sinnvoll sein, den Rat eines Fachmanns zu suchen.“

Für einen qualifizierten Rat stehen beispielsweise die Verbraucherverbände mit ihren Beratungsstellen vor Ort zur Verfügung. Die Verbraucherzentrale Bayern hat inzwischen einige unseriöse Inkasso-Unternehmen ermittelt und die Aufsichtsbehörden eingeschaltet. Die Inkasso-Unternehmen halten in Deutschland nach Schätzungen mehr als 50 Milliarden Euro an Forderungen. Insgesamt gibt es in Deutschland über 700 angemeldete Inkasso-Unternehmen.

Weitere Informationen rund um das Thema Inkasso-Unternehmen unter www.verbraucherkompass.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 27.05.2015