Gesetzgebung

StMFLH: Steuervereinfachungen beschlossen – Ende der Zettelwirtschaft für Millionen Steuerzahler naht

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„Für Millionen von Steuerzahler naht das Ende der Zettelwirtschaft“, kommentierte Finanzminister Dr. Markus Söder das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung, das die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am Freitag auf dem Hambacher Schloss beschlossen haben. Sie haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem der Steuervollzug durch die stärkere Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik vereinfacht werden soll. Insbesondere braucht der Steuerzahler der Steuererklärung keine Belege mehr beilegen.

„Die Finanzämter werden künftig auf die Einreichung von Belegen weitgehend verzichten“, betonte Minister Söder.

Bayern hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen die Federführung bei der bundesweiten technischen Umsetzung der Vereinfachungen, die zum 1.1.2017 in Kraft treten soll.

„Wir werden mit Nachdruck an der Vereinfachung der Steuerverfahren arbeiten“, verspricht der Finanzminister.

„Ein stärkerer Einsatz von IT in der Verwaltung soll den Service für die Steuerpflichtigen verbessern, die Steuererklärung einfacher gestalten und Verfahren beschleunigen. Zudem sollen Abläufe modernisiert werden“, teilte Bayerns Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger mit, der auf der Jahreskonferenz auf dem Hambacher Schloss teilnahm.

Der Bund und die Länder haben konkrete Reformvorschläge erarbeitet. Belege sollen künftig nur noch bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden. Sie müssen nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Falls Belege angefordert werden, sollen diese elektronisch übermittelt werden können. Durch den Verzicht auf die Angabe von Daten, die Dritte der Steuerverwaltung bereits übermittelt haben, soll der Umfang der Steuererklärung deutlich reduziert werden.

Das Modernisierungskonzept berücksichtigt eine stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung. Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) soll die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ erweitert werden. Über das ELSTER-Portal können die Bürgerinnen und Bürger prüfen, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Diese können elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden. Außerdem sollen durch den Ausbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt elektronisch bekanntgegeben werden können. Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schreiben elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Eine stärkere Digitalisierung der Daten soll es in noch größerem Umfang als heute ermöglichen, Steuererklärungen durch spezielle Risikomanagementsysteme zu prüfen. Ein wichtiges Ziel ist es, sich auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Dies soll dazu führen, dass die Quote der vollständig maschinell bearbeiteten Einkommensteuererklärungen deutlich gesteigert wird.

StMFLH, Pressemitteilung v. 29.05.2015