Gesetzgebung

StMJ: Erweitertes Führungszeugnis – Bayerns Justizminister Bausback setzt sich bei Justizministerkonferenz für unbürokratisches Verfahren zur Überprüfung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit ein

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„Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Kinder und Jugendliche schützen und zugleich Ehrenamt stärken!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback wird sich bei der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni in Stuttgart für ein unbürokratisches Verfahren bei der Überprüfung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit einsetzen.

Bausback: „Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen in ihrem Alltag in den Vereinen und Verbänden bestmöglich schützen. Es ist daher völlig richtig, dass nach geltendem Recht Personen, die wegen Sexual- und Jugendschutzdelikten vorbestraft sind, nicht mit Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit betraut werden dürfen!“

Gleichzeitig sollten allerdings nicht unnötig bürokratische Regelungen die Attraktivität des Ehrenamtes schmälern:

„Es leuchtet mir nicht ein, warum Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sein wollen, derzeit durch Vorlage eines sogenannten erweiterten Führungszeugnisses höchstpersönliche Daten offenlegen müssen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gar nicht relevant sind. Eventuell lassen sich manche hierdurch sogar ganz von ehrenamtlichem Engagement abschrecken“, so Bayerns Justizminister.

Bausback hält daher eine Art „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich für ausreichend:

„Das Bundesamt für Justiz würde künftig nur noch mitteilen, ob eine einschlägige Vorverurteilung zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt. Mit dieser Lösung schlagen wir sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir beseitigen unnötige bürokratische Regelungen und stärken die für unsere Gesellschaft so immens wichtige ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig gewährleisten wir nach wie vor den ebenso wichtigen Schutz unserer Kinder und Jugendlichen im Alltag unserer Vereine und Verbände!“

Bausback abschließend:

„Ich fordere daher meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf, sich meiner Forderung anzuschließen und die zuständigen Bundesminister zu bitten, Vorschläge für eine entsprechende Regelung zu unterbreiten. Denn: An einer unbürokratischen und praxistauglichen Lösung, die einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und einer effektiven und effizienten Jugendarbeit – auch und vor allem durch Ehrenamtliche – schafft, muss uns allen gelegen sein!“

StMJ, Pressemitteilung v. 29.05.2015