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StMAS: Betreuungsgeldzahlen des Bundesamts für Statistik

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Familienministerin Müller: „Mehr als jeder fünfte Betreuungsgeldbezieher stammt aus Bayern“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung von Betreuungsgeldzahlen für das erste Quartal 2015 durch das Statistische Bundesamt betonte Bayerns Familienministerin Emilia Müller die Bedeutung der Familienleistung:

„Unser Weg der echten Wahlfreiheit hat sich bewährt. Das Betreuungsgeld ist sowohl bundesweit als auch in Bayern ein Erfolgsmodell. Entscheidender Gradmesser für den Erfolg ist die Nachfrage: Allein in Bayern haben bis Ende Mai 2015 mehr als 75 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt“, so die Ministerin.

Demnach wurde in diesem Zeitraum das Betreuungsgeld bundesweit 455.321 Mal bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Auf Bayern entfielen davon 100.393, also mehr als jeder Fünfte (22 Prozent).

„Es sind damit die Eltern, die uns bestätigen, dass das Betreuungsgeld wichtig und richtig ist. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich vom Alter, der Entwicklung des Kindes und der Familiensituation ab. Dies können die Eltern am besten selbst beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, da wir auf beides setzen: Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld“, so Müller weiter.

Betreuungsgeld erhalten seit August 2013 bundesweit Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung beträgt 150 Euro monatlich und kann für höchstens 22 Lebensmonate bezogen werden. In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

Die Veröffentlichung der Betreuungsgeldzahlen durch das Statistische Bundesamt finden Sie unter: www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/06/PD15_215_229.html

StMAS, Pressemitteilung v. 11.06.2015