Gesetzgebung

StMJ: Bundesjustizminister Heiko Maas und Bayerns Justizminister Winfried Bausback besprechen aktuelle rechtspolitische Themen

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„Meilenstein beim Kampf gegen Doping erreicht / Kampf gegen Spielmanipulationen bleibt auf der Agenda“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heißt heute Bundesjustizminister Heiko Maas im Münchner Justizpalast zu einem Gespräch über aktuelle rechtspolitische Themen willkommen. Ein Schwerpunkt sind dabei die Anstrengungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulationen.

Maas: „Unser Anti-Doping-Gesetz ist ein Statement ist für den sauberen Sport und eine Kampfansage an das Doping im Spitzensport. Sport lebt vom fairen Wettkampf. Wer dopt, verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorteil. Wer dopt, untergräbt die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports. Doping ist keine Bagatelle. Doping hat viele Sportler um verdiente Siege und einige Sportarten an den Abgrund gebracht.“

Bausback betont: „Sport steht für Werte wie Fairness und Teamgeist, Sport schafft Vorbilder für unsere Kinder und Jugendlichen. Ganz zu Recht hat der Sport deshalb in unserer Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert. Wir müssen ihn an allen Flanken vor feindlichen Angriffen schützen, die seine Glaubwürdigkeit und Integrität zerstören.“

Beim Kampf gegen Doping sei mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz ein Meilenstein erreicht, so Maas und Bausback übereinstimmend.

Maas: „In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis.“

Bausback ergänzt: „Bayern setzt sich seit vielen Jahren für ein Dopingstrafrecht ein, das seinen Namen verdient. Das Anti-Doping-Gesetz ist – insgesamt betrachtet – ein Durchbruch, um den wir lange gerungen haben und es enthält viele langjährige bayerische Forderungen. Mit dem neuen strafrechtlichen Instrumentarium werden unserer Staatsanwälte bei der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft den Dopingsumpf künftig besser und effektiver austrocken können.“

Bausback abschließend: „Wichtig ist, dass wir auch den Kampf gegen Spielmanipulationen aufnehmen. Daher begrüße ich die Ankündigung aus Berlin, dass zeitnah Formulierungen für neue strafrechtliche Vorschriften gegen Spielmanipulationen vorgelegt werden. Hier geht es – wie beim Doping – um feindliche Angriffe auf den Sport!“

StMJ, Pressemitteilung v. 25.06.2015

Redaktionelle Hinweise

Im Unterschied zum im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz sieht der bayerische Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports (sog. Sportschutzgesetz) neben der Dopingstrafbarkeit auch eine Strafbarkeit von Spielmanipulationen vor (Vorstellung dieses Gesetzentwurfs: hier; Gang und Stand des Verfahrens: hier).

Zur Diskussion des Rechtsrahmens beim Thema „Doping/Spielmanipulationen“ vgl. auch hier.