Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett für starke Pflege-Interessenvertretung in Bayern – Staatsministerin Huml stellt Konzept vor – Verzicht auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Pflegekräfte sollen eine starke Interessenvertretung ohne Zwangsbeiträge bekommen. Das Kabinett billigte am Dienstag das entsprechende Konzept von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml. Kernpunkt ist die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der einzelne Pflegekräfte und deren Berufsverbände freiwillig Mitglied werden können. Im Gegensatz zu einer klassischen Pflegekammer wird auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge verzichtet. Damit werden die Bedenken vieler Pflegekräfte aufgegriffen.

Die Staatsministerin betonte im Kabinett: „Für mich ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Belange der Pflegenden in Bayern eine starke Stimme haben. Das Modell bietet eine realistische Chance, der Pflege eine bestmögliche Teilhabe an der politischen Willensbildung zu sichern. Dieser ‚Bayerische Weg‘ schafft zugleich Augenhöhe mit anderen Heilberufen. Wichtige Aufgaben sind die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und die Mitwirkung an Gesetzgebungsvorhaben.“

Staatsministerin Huml wird nun einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten. Dabei werden die Verbände der Pflegenden und der Träger von Pflegeeinrichtungen einbezogen.

Die Staatsministerin unterstrich: “Ich setze darauf, dass sich viele Pflegende für diese Interessenvertretung entscheiden. Außerdem hoffe ich, auch bisherige Anhänger einer klassischen Pflegekammer von meinem Modell überzeugen zu können. Denn klar ist: Es entspricht dem Wunsch vieler Pflegekräfte, dass auf Zwangsbeiträge verzichtet wird.”

Das Konzept sieht vor, dass der Interessenvertretung auch staatliche Vollzugsaufgaben übertragen werden können – etwa Bewilligungen nach der Förderrichtlinie in der Altenpflege. Die Körperschaft soll von einem Präsidium nach außen vertreten werden und eine Geschäftsstelle erhalten. Die Politik erhält mit der Körperschaft einen einheitlichen Ansprechpartner in allen Belangen der Pflege, der die Interessen der Pflege bündeln kann.

Staatsministerin Huml erläuterte: „Die Pflege muss aufgewertet und das Berufsbild attraktiver gemacht werden – insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels in diesem Bereich. Die geplante Interessenvertretung kann hier wichtige Impulse setzen. Dabei achten wir darauf, dass kein unverhältnismäßig hoher Bürokratieaufwand verursacht wird.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 30.06.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung des Themas „Pflegekammer/Pflegering“ vgl. auch hier.