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Bayerischer Bezirketag: Zweiter Tag der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags in Amberg – Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz

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Staatssekretär Hintersberger: „Für Menschen mit Behinderung lohnt jeder Einsatz“

Der neue Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Johannes Hinterberger, MdL, hat den Bezirken in seinem Festvortrag aus Anlass der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags in Amberg die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung bei der Reform der Eingliederungshilfe zugesichert. Es sei keine Frage, dass es ein Bundesteilhabegesetz geben müsse, in dem sich der Bund an den Kosten entscheidend mitbeteilige. Hintersberger dankte der Dritten kommunalen Ebene dafür, dass sie mit einem unermüdlichen Einsatz für ein Mehr an Eigenverantwortlichkeit für die Menschen mit Behinderungen kämpfe. Es gehe schon lange nicht mehr darum, ob es den Betroffenen ermöglicht werde, selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten, sondern vielmehr darum, wie dieses Ziel zu erreichen sei.

„Die Bezirke sind hier ein unerlässlicher und wichtiger Partner der Staatsregierung im Allgemeinen und des Bayerischen Sozialministeriums im Besonderen. Mit Ihrer Erfahrung tragen Sie dazu bei, Strukturen zu schaffen, die für die Menschen mit Behinderungen von grundsätzlicher Bedeutung sind“, erklärte Hintersberger.

Stellvertretend nannte er zwei Bereiche, die durch ein Bundesteilhabegesetz in Angriff genommen werden müssten: Zum einen gelte es, das Wohnen für diese Menschen zu verbessern. Kleinteilige Wohnformen, so Hintersberger, könnten den individuellen Ansprüchen eher gerecht werden als große Einrichtungen. Ebenso wichtig sei es, Menschen mit Behinderungen noch besser als bisher am ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier sei manches schon erreicht – gleichwohl aber betonte der Staatssekretär:

„Wenn nicht jetzt, in Zeiten einer florierenden Konjunktur mit geringer Arbeitslosigkeit, wann dann könnte es gelingen, dieses ambitionierte Vorhaben auf den Weg zu bringen.“

Zusammenfassend versicherte er die Delegierten des engen Schulterschlusses seines Ministeriums im Blick auf die Verwirklichung eines Bundesteilhabegesetzes. Es gehe dabei um „passgenaue Leistungen“. Und für diese werde sich die Staatsregierung zusammen mit den Bezirken auf Bundesebene mit allem Nachdruck einsetzen.

Am zweiten Tag der Vollversammlung stand dann eine Podiumsdiskussion zu den Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt des Delegiertentreffens. Hier verwies Bezirketagspräsident Josef Mederer darauf, dass es den Bezirken ein wichtiges Anliegen sei, die Aufhebung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in der Kranken- und Pflegeversicherung zu erreichen.

„Aus unserer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass die Betroffenen nur aufgrund Ihres Umstands einer Behinderung leistungsmäßig hier erheblich schlechter gestellt sind als andere Menschen.“

Gerade das sei ein Gebot der Menschlichkeit und des sozialen Anspruchs der Bezirke sich für die Schwachen in der Gesellschaft einzusetzen, so Mederer. Wer ein Bundesteilhabegesetz wolle, das diesen Namen auch verdiene, dürfe auch den hier genannten Aspekt nicht außer Acht lassen.

Dem stimmte im Grundsatz Prälat Bernhard Piendl, der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, zu. Bislang werde ein behinderungsbedingter Bedarf nach „Katalog“ aber nicht individuell auf den Menschen bezogen erhoben. Hier seien die Angebote zu starr und verhinderten oftmals ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen. Inklusion, die sich in einem Bundesteilhabegesetz wiederspiegeln müsse, verlange aber zu Recht, dass der Mensch in seinen Bedürfnissen ernst genommen und anerkannt werde. Dazu zählten, so Piendl, auch Angebote in der schulischen Weiterbildung, im pflegerischen Bereich sowie im Bildungssystem generell. Inklusiv zu denken und zu handeln, werde erst dann glaubhaft sein, wenn eine echte und vollständige Teilhabe von Menschen am Leben möglich sei. Dafür werden sich die Freien Wohlfahrtsverbände zusammen mit den Bezirken mit ganzer Kraft einsetzen, so Piendl.

Diesen Anspruch untermauerte auch Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Sie betonte vor den Delegierten, dass ein Bundesteilhabegesetz sich vor allem im Alltag der Betroffenen Menschen bewähren müsse. Teilhabe sei für die Menschen mit Behinderungen weit mehr als nur ein theoretischer Begriff. Teilhabe bedeute vollständig inkludiert zu sein in alles, was im beruflichen wie im privaten Leben ausmache. Auch sie betonte den Wert von Arbeit für ein glückliches und erfülltes Leben der betroffenen Menschen. Doch auch in der Freizeit müsse es Möglichkeiten und Angebote geben, sich im besten Sinne des Wortes zu verwirklichen. Nur wenn ein Bundesteilhabegesetz auch diese Aspekte entscheidend mit behalte, werde es gelingen, hier von einer wirklichen Reform der Eingliederungshilfe zu sprechen. Der Weg dorthin sei möglichweise noch mühsam, es lohne aber ihn zu gehen, so Badura.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 03.07.2015