Gesetzgebung

StMAS: Asylbewerberzahlen mehr als verdoppelt – Sozialministerin Müller: „Neuer Rekordwert erwartet – Rahmenbedingungen müssen angepasst werden“

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Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zog heute eine Halbjahresbilanz und zeigte sich alarmiert über die weiter steigenden Asylbewerberzahlen.

Müller: „Im ersten Halbjahr hat Bayern über 36.000 Asylbewerber untergebracht. Damit ist der Vorjahreswert von 33.000 bereits nach sechs Monaten überschritten.“

Aktuell rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für 2015 mit 400.000 Erst- und 50.000 Folgeanträgen. Für Bayern bedeutet das 70.000 Asylverfahren.

„Alleine im Juni 2015 hat Bayern über 8.700 neue Asylbewerber untergebracht, soviel wie niemals zuvor in einem Monat. Dabei liegen die zugangsstärksten Monate noch vor uns. Damit ist schon heute klar, dass in diesem Jahr mehr Menschen in Deutschland Schutz suchen werden als im Rekordjahr 1992“, so die Ministerin weiter.

Damals stellten rund 438.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland.

Die Zahl der ankommenden Menschen ist sogar noch wesentlich höher als die der untergebrachten. Denn in Bayern kommen aufgrund seiner geographischen Lage besonders viele Asylbewerber an. Diese werden zum Teil in andere Bundesländer verteilt.

Müller: „Seit Jahresbeginn sind schon über 70.000 Asylbewerber bei uns angekommen – das ist mit der Einwohnerzahl einer mittelgroßen bayerischen Stadt vergleichbar.“

Die Ministerin appellierte daher nochmals an die Bundesregierung und die anderen Bundesländer, sich der notwendigen Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht länger zu verschließen.

„Angesichts der hohen Zugangszahlen müssen wir uns künftig stärker auf diejenigen Asylbewerber konzentrieren, die tatsächlich Schutz benötigen. Dazu ist es notwendig, Fehlanreize bei der Versorgung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive zu beseitigen. Bayern hat hierzu bereits im April eine Bundesratsinitiative eingebracht.“

Danach sollen Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen aus den sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller möglich sein.

„Diese Vorschläge müssen nun umgesetzt werden. Zum Wohle der wirklich Schutzsuchenden, aber auch um die Solidarität in der Bevölkerung zu erhalten“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 03.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Bei der angesprochenen Bundesratsinitiative handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“. Die Initiative wurde Ende April 2015 von der Staatsregierung beschlossen und am 08.05.2015 im Bundesrat behandelt (Beschluss: Ausschusszuweisung). Stichworte zur Gesetzesinitiative: Verschärfung der „Missbrauchsklausel“ des § 1a AsylbLG; frühere und schnellere Leistungskürzungen; Einführung einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutung, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a AsylVfG sich in den Geltungsbereich des Gesetzes begeben haben, um Leistungen zu erlangen.

Weitere Informationen zur Gesetzesinitiative (aktueller Stand bzw. Gang des Verfahrens): vgl. hier.