Die Mitgliedstaaten der EU verstoßen zwar nach wie vor gegen europäisches Recht, die Zahl der formellen Vertragsverletzungen ist aber in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Das geht aus dem heute (Donnerstag) veröffentlichten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2014 hervor. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren liefen gegen Griechenland (89), Italien (89) und Spanien (86). Gegen Deutschland gab es Ende 2014 68 offene Vertragsverletzungsverfahren. Am besten wurden EU-Rechtsvorschriften in Ungarn (10), Estland (16) und Malta (18) umgesetzt.
Wie bereits im Jahr 2013 wurden auch im Jahr 2014 die meisten Vertragsverletzungsverfahren in den Politikbereichen Umwelt, Verkehr, Binnenmarkt und Dienstleistungen eingeleitet. Insgesamt ist die Zahl der formellen Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Dies ist auf die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Pilot-Verfahrens zurückzuführen, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Damit will die Kommission von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften erreichen und bei potenziellen Verstößen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell eine Lösung finden.
Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts nicht abstellt. Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Mitgliedstaat nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hat. Im Jahr 2014 ist die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung gegenüber 2013 um 22 Prozent gestiegen.
Zudem kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage von Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen oder aufgrund einer Untersuchung der Kommission einleiten, wenn die Rechtsvorschriften eines Landes nicht mit den Anforderungen des EU-Rechts im Einklang stehen oder das EU-Recht von den nationalen Behörden nicht ordnungsgemäß angewendet wird.
Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Parteien können vermutete Verstöße gegen das EU-Recht über ein Online-Beschwerdeformular auf dem Europa-Portal „Ihre Rechte“ direkt melden.
Mehr Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung. Zum Jahresbericht 2014 gelangen Sie hier.
EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 09.07.2015
Redaktioneller Hinweis: Die verlinkte Pressemitteilung enthält mehrere Schaubilder, z.B. zu den unterschiedlichen Politikbereichen, in denen Vertragsverletzungsverfahren anhängig sind. Der Jahresbericht enthält Factsheets zu den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.