Gesetzgebung

StMGP: Huml dringt beim Bund auf Nachbesserungen bei Krankenhausreform – Bayerns Gesundheitsministerin: Hochwertige Patientenversorgung muss sichergestellt sein

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert weitere Nachbesserungen bei der Krankenhausreform. Huml betonte anlässlich der Bundesratssitzung am Freitag:

„Trotz der Verbesserungen wie zum Beispiel der Zuschläge für Notfallvorhaltungen und der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch Beschlüsse und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem Strukturfonds und dem Pflegestellenförderprogramm wird das erklärte Ziel Bayerns, eine nachhaltige Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, noch nicht vollständig erreicht. Daher machen wir uns im Bundesrat nochmals aktiv für die Krankenhäuser stark!“

Die Ministerin fügte hinzu: „Insbesondere bei den Regelungen zur neuen Mengensteuerung muss nachjustiert werden, damit die Neuregelung für die Krankenhäuser keine finanziellen Nachteile hat. Das ist auch im Sinne der Patienten. Dazu beantragen wir im Bundesrat insbesondere, den im Rahmen des Soforthilfepakets vom August 2013 eingeführten Versorgungszuschlag beizubehalten. Wichtig ist mir, dass wir die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen auch in Zukunft erhalten.“

Bayern fordert zudem für die Länder eine Optionsmöglichkeit, mit den unangemeldeten Qualitätskontrollen – statt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – auch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung betrauen zu können.

Huml unterstrich: „Diese Selbstverwaltungsgremien haben sich bei der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern in Bayern bereits bewährt.“

Bayern beantragt im Bundesrat auch, der Deutschen Krankenhausgesellschaft Sitz und Stimme im Bewertungsausschuss zu geben, damit sie über die Höhe der Vergütungen für die ambulante Notfallversorgung mitbestimmen kann.

Die Ministerin erläuterte: „Die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Halbierung des Investitionskostenabschlags ist hier nur ein erster Schritt, denn nach einem Gutachten der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin ist die ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus erheblich unterfinanziert.“

StMGP, Pressemitteilung v. 09.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Das „Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)“ findet sich als TOP 20 auf der Tagesordnung der 935. Sitzung des Bundesrates am 10.07.2015.

Zum Thema „Krankenhausreform“ vgl. auch hier.