Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 10. Juli 2015

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge darf nur letztes Mittel sein, gesetzliche Regelungen nötig / Umfassende Verkaufsverbote auf Kaffeefahrten, Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen / Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden ist überfällig, kalte Progression ist eine steuerpolitische Daueraufgabe“

Zum Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge (TOP 14)

Bayern fordert in einer Bundesratsinitiative Regelungen zum Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Streiks wie die im Schienen- und Luftverkehr sowie bei der Post führen nicht nur bei den bestreikten Unternehmen und Einrichtungen zu erheblichen Beeinträchtigungen. Sie treffen all diejenigen, die auf einen funktionierenden Transport oder eine zuverlässige Postzustellung angewiesen sind. Damit werden weite Teile der Bevölkerung in Mithaftung genommen. Ein Arbeitskampf darf in Bereichen der Daseinsvorsorge deshalb nur das letzte Mittel sein.“

Huber verwies darauf, dass die Sicherstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in vielerlei Hinsicht gesetzlich geregelt sei.

„Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen haben jedoch gezeigt, dass beim Streikrecht noch eine Regelungslücke besteht. Diese wollen wir nun im Dialog mit den Sozialpartnern schließen. Hier müssen klare gesetzliche Regelungen gelten. Es geht darum, die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen, auf die sie elementar angewiesen sind, nicht zu gefährden.“

Um eine verantwortungsvolle Lösung kollektiver Tarifkonflikte in Bereichen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten, ist nach Auffassung der Staatsregierung vor jedem Streik ein der Tarifautonomie genügendes Schlichtungsverfahren durchzuführen.

„Zunächst wollen wir die Parteien verpflichten, die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung vorab auszuloten. So wird sichergestellt, dass ein Arbeitskampf ausschließlich als ‚ultima ratio‘ ausgerufen wird“, erklärte Huber.

Damit sich die Bevölkerung auf den Streik einstellen kann, ist dieser vier Werktage zuvor anzukündigen.

„Außerdem sollen die Tarifparteien vor dem Konflikt Notdienstvereinbarungen treffen und einen konkreten Streikfahrplan vorlegen“, so der Minister weiter.

Die Vorschläge der Staatsregierung stehen im Einklang mit der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit. Ein Streikrecht von Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften bleibt als wirkungsvolles Druckmittel erhalten.

Redaktioneller Hinweis: Zum Gang und zum Stand der Initiative vgl. hier.

Zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (TOP 13)

Die Staatsregierung will den Verbraucherschutz weiter stärken. Dazu bringt Bayern im Bundesrat einen Gesetzesantrag für stärkere Schutzvorschriften zugunsten der Teilnehmer von Kaffeefahrten ein.

Huber: „Unseriöse Angebote richten sich meist gezielt an ältere Menschen, die sich gegen aggressive und irreführende Verkaufsmethoden oft nur schwer wehren können. Sie werden dabei zum Kauf überteuerter, nutzloser und teilweise sogar gesundheitsgefährdender Produkte verleitet. Gegen solche Praktiken muss schärfer vorgegangen werden.“

Derartige Verkaufsveranstaltungen werden häufig in abgelegenen Gasthöfen abgehalten. Dort werden regelmäßig Produkte mit angeblich gesundheitsfördernder oder heilender Wirkung, zunehmend aber auch Finanzprodukte und Pauschalreisen angeboten.

„Auf Kaffeefahrten soll es zukünftig ein Verkaufsverbot für Waren oder Dienstleistungen geben, die eine umfassende und individuelle Beratung in einer von psychologischem Druck freien Umgebung erfordern. Dies betrifft Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Pauschalreisen. Damit die Vertriebsverbote auch beachtet werden, müssen zur besseren Abschreckung die Bußgelder deutlich erhöht werden“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Zudem soll bereits die Busfahrt zum Veranstaltungsort in die Anzeigepflicht des Veranstalters bei der zuständigen Behörde einbezogen werden. Nur dann erfahren Behörden frühzeitig, wann und wo Kaffeefahrten stattfinden sollen.

Schätzungen zufolge nehmen jährlich bis zu 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, der Umsatz der Branche liegt in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro im Jahr.

Redaktioneller Hinweis: Zum Gang und zum Stand der Initiative vgl. hier.

Zum Abbau der kalten Progression und zu den familienpolitischen Leistungen (TOP 1)

Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die mit dem Gesetz verbundene Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Familien um mehr als 5 Mrd. Euro.

Huber: „Familien sind der Kern und die Zukunft unserer Gesellschaft. Bayern hat sich stets nachdrücklich für die Förderung von Familien mit Kindern gerade in den unteren und mittleren Einkommensgruppen eingesetzt. Dem tragen wir jetzt durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages Rechnung. Besonders erfreulich ist die zusätzliche Entlastung Alleinerziehender, die wir seit Jahren gefordert haben. Alleinerziehende Mütter und Väter brauchen vor allem wegen der Einschränkungen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, unsere besondere Unterstützung. Ihre deutliche Besserstellung war überfällig.“

Den ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Abbau der kalten Progression bezeichnete Bayerns Bundesratsminister als wichtiges Signal an den Steuerzahler.

„Bayern war hier stets treibende Kraft. Es geht um die Wahrung einer gerechten Lastenverteilung. Jetzt wird sichergestellt: Die Steuerzahler werden bei Lohnerhöhungen, die nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten.“

Gleichzeitig sieht die Staatsregierung nach den Worten Hubers die Notwendigkeit, das Thema kalte Progression auf der politischen Tagesordnung zu halten:

„Die Wirkungen der Inflation auf die Einkommensteuer müssen dauerhaft ins Blickfeld genommen werden. Dazu wurde jetzt vereinbart, auf Basis der von der Bundesregierung vorgelegten Berichterstattung in einem festen zweijährigen Turnus den Handlungsbedarf festzustellen und über erforderliche Entlastungen zu entscheiden. Der Abbau der kalten Progression ist eine steuerpolitische Daueraufgabe.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.07.2015