Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Versorgungsbericht des Freistaates Bayern – Panikmache ist unangebracht!

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„WACHSAM müsse man die Entwicklungen verfolgen. Horrorszenarien seien da nicht zu sehen“, so der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes Rolf Habermann zum heute im Ausschuss für Fragen den Öffentlichen Dienstes vorgestellten Versorgungsbericht des Freistaates Bayern.

„Wer jetzt Panikmache betreibt, zeigt, dass es ihm mehr um Polemik als um die Sache geht.“

Laut dem Bericht wird die Zahl der Versorgungsempfänger in den nächsten Jahrzehnten stark ansteigen.

„Das kommt nicht unvorhergesehen. Das ist das Ergebnis von politischen Entscheidungen der Vergangenheit“, erklärt der BBB-Chef.

Insbesondere bei Bildung und Sicherheit wurde Personal aufgestockt, aber auch insgesamt gab es einen Kompetenzausbau im öffentlichen Dienst.

„Als Gegenleistung darf jeder Bürger auf eine Verwaltung vertrauen, die weit über die Landesgrenze hinaus besondere Anerkennung genießt.“

Entscheidend sei es nun, auf die sich abzeichnende Entwicklung vorbereitet zu sein. BBB-Chef Habermann:

„Es besteht kein Grund zur Panikmache. Die Tilgung der Staatsschulden sowie die Vorsorge in Form von Zahlungen in den schon lange bestehenden Pensionsfonds muss konsequent fortgeführt werden. Darauf vertrauen die Beamten! Mit Blick auf die Situation in anderen Ländern, sehe ich optimistisch in die Zukunft.“

Beim derzeitigen Zinsniveau mache es keinen Sinn, Schulden aufzunehmen um damit die Zuzahlungen in den Pensionsfonds zu erhöhen.

„Dadurch entstünden nur zusätzlich Kosten in Form von Zinsen.“

Der BBB weist auch darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten auch ihren Teil zur Finanzierbarkeit der Versorgungsausgaben beitragen. Erinnert sei hier an die Absenkung des Versorgungsniveaus und die Anhebung der Altersgrenzen analog zur gesetzlichen Rente sowie moderate Bezügeanpassungen mit mehreren Nullrunden allein seit 2001.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 14.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Zum Versorgungsbericht vgl. auch die Pressemitteilung des ORH v. 24.03.2015.