Gesetzgebung

StMI: Erstmals Sammelabschiebung auch nach Albanien

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Die Einstufung Albaniens als sicherer Herkunftsstaat ist überfällig

Der Freistaat Bayern hat als erstes Bundesland mit einer Sammelabschiebung auch abgelehnte albanische Asylbewerber in ihre Heimat zurückgeführt. Ein Charterflug brachte heute 112 abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo von München aus nach Tirana und Pristina. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zudem seit letzter Woche begonnen, nun auch die Asylverfahren albanischer Staatsangehöriger prioritär zu bearbeiten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete die Priorisierung als längst überfällig und forderte erneut dazu auf, endlich auch Albanien als sicheren Herkunftsstaat einzustufen:

„Nur so bekommen wir die Situation dauerhaft in den Griff. Der rot-grün dominierte Bundesrat täte gut daran, seine bisherige Haltung zu einem entsprechenden Bundesratsantrag Bayerns vom Februar 2015 rasch zu überdenken.“

Im Mai 2015 war Albanien mit 4864 Erstanträgen in Deutschland das zugangsstärkste Herkunftsland mit einem Anteil von 20,5 Prozent noch vor Syrien. In Bayern war Albanien im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 mit 2212 Erstanträgen das drittstärkste Herkunftsland. Längst liegt Albanien damit vor dem Kosovo. Allerdings werden nur 0,4 Prozent der albanischen Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt. Dass Albaner trotzdem zu Tausenden unerlaubt nach Deutschland einreisen, empfindet der Bayerische Innenminister als untragbar:

„Die übrigen 99,6 Prozent belegen die Unterkunftsplätze, die wir für die wirklich verfolgten und notleidenden Menschen dringend benötigen.“

Deutliche Wirkung hat die klare bayerische Linie bei der konsequenten Aufenthaltsbeendigung abgelehnter kosovarischer Asylbewerber gezeigt. Kamen Im Februar 2015 noch 3.525 Personen, ist bereits im März die Zahl auf 314 Personen gesunken. Im April kamen nur noch 136 Personen und im Mai 97 Personen nach Bayern. Im gesamten Juni wurden in Bayern weniger als 50 Kosovaren registriert. Seit Februar dieses Jahres führt Bayern regelmäßig Sammelabschiebungen durch. Mit der heutigen zwölften Sammelabschiebung wurden bereits insgesamt 1074 ausreisepflichtige Ausländer auf diese Weise aus Bayern in ihre Heimatländer zurückgeführt.

Neben der Einstufung von Albanien, Montenegro und dem Kosovo als sichere Herkunftsstaaten sieht Herrmann auch Leistungskürzungen für Personen aus diesen Staaten als wirksames Mittel an, um dem unkontrollierten Zustrom Herr zu werden. Der Anreiz, allein aus wirtschaftlichen Gründen Asylanträge in Deutschland zu stellen, werde dadurch wirksam reduziert. Auch den Schleppern und Schleusern könnten dadurch ihre „Verkaufsargumente“ entzogen werden.

StMI, Pressemitteilung v. 14.07.2015

Redaktioneller Hinweis

Am 06.11.2014 ist das “Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer” in Kraft getreten (zum Gesetzgebungsverfahren vgl. hier). Hiernach gelten die Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als “sichere Herkunftsstaaten” i.S.v. § 29a AsylVfG. Eine Gesetzesinitiative des Freistaats, auch Albanien, Kosovo und Montenegro als “sichere Herkunftsstaaten” zu klassifizieren, ist am 27.03.2015 im Bundesrat gescheitert (Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten, vgl. hier).

Das Thema Asyl stand auch auf der Tagungsordnung der Frühjahrstagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte am 22.04.2015.