Gesetzgebung

Landtag: Fraktionen debattieren über Zukunft des Betreuungsgeldes

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 die Leistungen des Bundes zum Betreuungsgeld für grundgesetzwidrig erklärt. Demnach hatte der Bund nicht die Kompetenz, das im Sommer 2013 vor allem auf Druck der CSU in Berlin eingeführte Gesetz zu erlassen. In einer von der SPD-Fraktion anberaumten „Aktuellen Stunde“ zu diesem Thema im Landtag kündigte Sozialministerin Emilia Müller (CSU) einen Ersatz für das im Freistaat erfolgreiche Modell auf Landesebene an. Demgegenüber sahen sich die Oppositionsfraktionen durch das Urteil in Karlsruhe bestätigt. SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen bekräftigten ihr Nein zum Betreuungsgeld. Sie forderten, die Gelder stattdessen in den Ausbau und in die Qualität der Kinderbetreuung umzuleiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld nicht inhaltlich kritisiert, sondern formalrechtlich beanstandet. Laut Urteil ist das Betreuungsgeld Ländersache und nicht Bundesaufgabe.

„Die Zuständigkeit wechselt, unser Anliegen bleibt“, unterstrich Sozialministerin Emilia Müller.

Sie bezeichnete die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder als „Markenzeichen der bayerischen Familienpolitik“. Dass sich die CSU-Fraktion zum Betreuungsgeld auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin bekennt, das hatten zuvor Joachim Unterländer und Kerstin Schreyer-Stäblein deutlich gemacht. Die Menschen wollten selbst entscheiden, welchen Weg sie im Bereich der frühkindlichen Erziehung und Bildung gehen, betonten sie. Die Wahlmöglichkeiten müßten bestehen bleiben, zumal die Annahme falsch sei, nur die Krippe fördere Bildungschancen.

Mit Blick auf die über 100.000 Familien mit ein- oder zweijährigen Kindern in Bayern, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, sprach Staatsministerin Emilia Müller von einem klaren „Mandat der Eltern und der Familien“. Sie forderte für diese Familien „Vertrauensschutz und Verlässlichkeit“ und dass die auf Bundesebene eingesparten Mittel für das Betreuungsgeld in Zukunft den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Aus SPD-Sicht ist das Betreuungsgeld in Form der 150-Euro-Prämie für den Verzicht auf die Kita hingegen kein familienpolitisch sinnvolles Instrument. Sie lehnt die Pläne der Staatsregierung ab, nach dem Stopp des Betreuungsgeldes auf Bundesebene die Leistung nun auf Landesebene einführen zu wollen.

„Wir werden alle demokratischen Möglichkeiten prüfen, ein bayerisches Betreuungsgeld zu verhindern“, sagte dazu SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher.

Seine Fraktionskollegin Doris Rauscher verwies auf die vielen jungen Eltern, die Beruf und Familie miteinander zu verbinden wünschten. Zentral dafür sei ein gutes Angebot an qualitativen Kindertagesbetreuungsmöglichkeiten.

Grünen-Fraktionsvorsitzende Margarete Bause plädierte ebenfalls für gut ausgestattete Kitas, gut ausgebildete und gut bezahlte Erzieherinnen und Erzieher und erteilte einem „bayerischen Sonderweg“ beim Betreuungsgeld eine Absage.

Auch die FREIEN WÄHLER lehnen das Betreuungsgeld ab – egal, ob auf Bundes- oder Landesebene.

„Es gaukelt einer Mutter eine Wahlfreiheit zwischen Berufstätigkeit und dem Zuhausebleiben vor“, kritisierte Eva Gottstein.

Eine solche Wahlfreiheit, so Gottstein, sei jedoch für 150 Euro im Monat nicht zu haben.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 21.07.2015 (von Katja Helmö)

Redaktioneller Hinweis

Zur Entwicklung des Betreuungsgeldes insgesamt (insbesondere im Freistaat Bayern) vgl. hier.