Gesetzgebung

Staatskanzlei: Seehofer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

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Ministerpräsident Seehofer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Seehofer: „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht allein aus formalen Gründen das Betreuungsgeld als verfassungswidrig erklärt hat. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liegt jetzt bei den Ländern. Das heißt: Die Zuständigkeit wechselt, das Anliegen bleibt. Die Wahlfreiheit der Eltern ist Markenkern bayerischer Familienpolitik, daran halten wir fest.“

Der Bund, so Seehofer weiter, sei nun in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

„Der Bund wird mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht aus seiner Verantwortung für Familien entlassen. Deshalb muss der Bund dafür sorgen, dass die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden.“

Seehofer kündigte an, dass Bayern das Betreuungsgeld weiterführen werde.

„Wir in Bayern werden in jedem Fall ein ‚Bayerisches Betreuungsgeld‘ auf den Weg bringen. Der Zuspruch der bayerischen Familien bestärkt uns darin. Über 73 Prozent der bayerischen Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern nehmen es in Anspruch. Das zeigt, dass das Betreuungsgeld eine wichtige Leistung für Familien ist.“

Die konkrete Ausgestaltung werde umgehend vorbereitet, so Seehofer.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 21.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung des Themas „Betreuungsgeld“ vgl. hier. Zum angesprochenen Urteil des BVerfG vgl. hier.