Gesetzgebung

GVBl (9/2015): Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 verkündet

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Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 v. 24.07.2015 wurde am 31.07.2015 verkündet (GVBl S. 266). Es sieht die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder v. 28.03.2015 auf die Bezüge der bayerischen Beamten und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen vor. Geändert werden das BayBesG, das BayBeamtVG und die BayZulV.

Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz auf seiner 50. Plenarsitzung v. 16.07.2015 beschlossen und dabei Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen rückwirkend zum 01.03.2015 in Kraft. Abweichende rückwirkende und in der Zukunft liegende Inkrafttretenszeitpunkte sind vorgesehen.

  • Zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Insbesondere zur parlamentarischen Diskussion vgl. auch die Vorgangsmappe des Landtags (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen