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StMAS: Unterhaltsvorschuss – Familienministerin Müller: „Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehende entlasten – nicht aber den Unterhaltsschuldner“

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„Alleinerziehende haben es oft nicht leicht. Sie müssen nicht nur Erziehung und Haushalt alleine stemmen, sondern auch die finanzielle Situation der Familie im Griff haben. Wenn dann die Unterhaltszahlung des anderen Elternteils ausbleibt, kann die Situation schnell brenzlig werden. Der Staat lässt Alleinerziehende hier nicht im Stich und leistet finanzielle Unterstützung. Allein 2014 wurden an über 42.000 Kinder in Bayern fast 80 Millionen Euro Unterhaltsvorschussleistungen ausgezahlt“, so heute Bayerns Familienministerin Emilia Müller.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden – nicht jedoch der Unterhaltsschuldner“, so die Ministerin und weiter: „Der Freistaat hat deshalb 2014 von den Unterhaltsschuldnern mehr als 28 Millionen Euro wieder zurückgeholt, mehr als je zuvor. Damit haben wir in Bayern mit rund 36 Prozent die höchste Rückholquote aller Bundesländer – der Bundesschnitt liegt bei nur 21 Prozent. Unser Erfolgsrezept liegt darin, dass wir die Spezialisten der bayerischen Finanzverwaltung mit einschalten.“

Von dem engagierten Rückgriff profitieren nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt.

„Damit ist es für Alleinerziehende leichter, dauerhaft und regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen“, so Müller abschließend.

Der Freistaat trägt zwei Drittel und der Bund ein Drittel der Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In diesem Verhältnis teilen sich auch die Regresseinnahmen auf. Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern verzichtet Bayern auf eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben für Un-terhaltsvorschussleistungen.

StMAS, Pressemitteilung v. 03.08.2015