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StMJ: Nachfolge Generalbundesanwalt

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Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Vorschlag, den Münchner Generalstaatsanwalt Dr. Peter Frank zum neuen Generalbundesanwalt zu ernennen: „Ich kann mir keinen Besseren vorstellen!“

Bundesjustizminister Heiko Maas hat heute den Münchner Generalstaatsanwalt Dr. Peter Frank für das Amt des Generalbundesanwalts vorgeschlagen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Dr. Frank vereinigt in seiner Person brillanten juristischen Sachverstand ausgeprägte Führungskompetenz und ausgezeichnete Begabung im Umgang mit Menschen. Keine Frage: Ich kann mir keinen Besseren für dieses hohe und verantwortungsvolle Amt vorstellen und gratuliere ihm von ganzem Herzen!“

Aufgrund seiner herausragenden Persönlichkeit, Fähigkeiten und Kenntnisse lasse er Dr. Frank zwar nur sehr ungern aus Bayern ziehen. Gleichzeitig stellt Bausback aber klar:

„Der Vorschlag ist eine ganz besondere Auszeichnung – für Herrn Dr. Frank persönlich, aber auch für die gesamte bayerische Justiz!“

Dr. Peter Frank, geboren 1968 in Lauda, legte beide juristischen Staatsexamina jeweils mit herausragendem Ergebnis in Würzburg ab. An der dortigen bayerischen Julius-Maximilians-Universität promovierte er im Jahr 1995 – summa cum laude – im Straf- und Strafverfahrensrecht. Seine Justizkarriere begann Dr. Frank am 1. April 1995 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Nach seiner Station als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I, einer Abordnung an die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund sowie der Tätigkeit als Richter am Landgericht München I, kehrte er im November 2006 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück, wo er sowohl in der Personalabteilung als auch im Leitungsbereich eingesetzt war. Von Februar 2010 bis einschließlich September 2011 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Sodann wechselte er wieder an das Justizministerium, wo er zuletzt als Leiter der Personalabteilung tätig war. Seit 1. März 2015 steht Dr. Frank der Generalstaatsanwaltschaft München vor.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz zur Frage einer eventuellen Nachfolge im Amt des Münchner Generalstaatsanwaltes nicht äußern kann, bevor nicht endgültig über den Vorschlag von Bundesminister Maas für das Amt des Generalbundesanwaltes entschieden ist.

StMJ, Pressemitteilung v. 04.08.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom heutigen Tage sowie die nachfolgende Pressemitteilung des BMJV.