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StMFLH: Dürreschäden in der Landwirtschaft – Söder bewilligt steuerliche Hilfsmaßnahmen

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Wichtige Entlastungen für kleine Betriebe

Die lange Trockenheit und große Hitze hat in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht. Die Ernteausfälle und Ertragseinbußen werden bei vielen Landwirten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

„Wir wollen den Geschädigten jetzt schnell und möglichst unbürokratisch helfen“, erklärte Finanzminister Dr. Markus Söder am Donnerstag (20.8.).

Deshalb wurde ein umfangreicher Katalog an steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten aufgelegt.

„Der heiße und trockene Sommer stellt unsere bayerischen Landwirte vor große Herausforderungen. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger kultureller Bestandteil unserer bayerischen Heimat. Gerade für unsere kleinen Bauern in Bayern können die Dürreschäden erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – besonders für sie greifen unsere steuerlichen Hilfsmaßnahmen“, betonte Söder.

Der Hilfskatalog erhält eine Reihe von Maßnahmen. Zum einen wird auf Antrag der geschädigten Bauern nun das Zahlen von Steuern gestundet. Bis Ende dieses Jahres werden die Finanzämter außerdem gegen betroffene Landwirte keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2015 anfallende Säumniszuschläge erlassen. Auf Antrag der Geschädigten können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer angepasst werden. Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen bei Versicherungsleistungen bei Ernte- oder Ertragsausfällen sowie ein erleichterter Betriebsausgabenabzug bei Herrichtung und Wiederanpflanzungen zerstörter Anlagen möglich.

Söder rät den betroffenen Landwirten, sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen umgehend persönlich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dort nähere Auskünfte über die in ihrem Fall anwendbaren Regelungen. Anträge auf Erlass von Grundsteuer sind an die Gemeinden zu richten. Dabei ist eine Antragsfrist bis zum 31. März 2016 zu beachten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 20.08.2015