Das StMI hat neue Entschädigungen, Stundensätze und Rahmensätze bekannt gemacht. Diese betreffen
- die Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender nach § 11 Abs. 1 AVBayFwG,
- die Stundensätze nach § 11 Abs. 5 AVBayFwG für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, und
- die Entschädigung der Kreisbrandräte, der Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister nach § 13 Abs. 1 AVBayFwG.
Die vorgenannten Anpassungen reagieren auf das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016. Durch dieses Gesetz wurden die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A ab 01.03.2015 um 2,1% und ab 01.03.2016 um weitere 2,3% erhöht. Nach § 11 Abs. 6 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 AVBayFwG gelten einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A mit dem gleichen Vomhundertsatz für die in diesen Vorschriften genannten Sätze und Entschädigungen.