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StMAS: Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive

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Sozialministerin Müller: „Bayern handelt: Erstes Aufnahmezentrum für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive geht heute an den Start“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller nimmt heute die erste Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber aus den Balkanländern in Ingolstadt-Manching in Betrieb:

„In Manching sind alle Beteiligten unter einem Dach versammelt. Hier arbeiten Verwaltung, Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Verwaltungsgericht Hand in Hand. Denn kurze Wege beschleunigen die Verfahren. So können wir die Asylbewerber ohne Bleibeperspektive schneller in ihre Heimatländer zurückführen. Das ist dringend notwendig, um Platz für die wirklich Schutzbedürftigen zu haben.“

Nach nur einem Monat der Planung und Vorbereitung geht die Aufnahmeeinrichtung heute an den Start. Müller dankte allen Beteiligten, insbesondere den kommunalpolitisch Verantwortlichen, für ihre Unterstützung. In der Max-Immelmann-Kaserne und ihren Außenstellen werden künftig rund 1500 Asylsuchende ohne Bleibeperspektive untergebracht. Ziel der Einrichtung ist der Abschluss der in der Regel aussichtslosen Asylverfahren und die anschließende Rückführung in die jeweiligen Heimatländer direkt aus der Einrichtung innerhalb weniger Wochen. In der Einrichtung einschließlich ihrer Außenstellen gilt außerdem konsequent der Vorrang des Sachleistungsprinzips.

„Wir senden ein klares Signal in die Herkunftsländer, dass es keinen Sinn macht, sich auf den Weg zu machen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Botschaft schnell herumspricht“, so Müller und weiter: „Das allein wird nicht reichen. Um Asylmissbrauch zu verhindern, müssen die Leistungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern gekürzt werden. Ferner müssen wir den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten.“

StMAS, Pressemitteilung v. 01.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Bereich „Ausländer/Asyl“ – z.B. in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Aufnahmeeinrichtungen – vgl. hier.